Das steirische Credo, Schülerinnen und Schüler nach einer Suspendierung nicht alleine zu lassen -siehe hier - soll nun auch bundesweit in Maßnahmen münden.
Schüler/innen erhalten nach der Suspendierung einen individuellen Förderplan, in dem das Ausmaß der Suspendierungsbegleitung sowie die Mitwirkungspflichten der Eltern (bspw. Teilnahme an einem Entwicklungsgespräch) bekannt gegeben werden.
Obwohl wir immer wieder auf den Umstand hingewiesen haben, dass es Teil der Obsorge ist, dass Eltern ihre Kinnder im Bildungsprozess unterstützen, konnten wir nicht erreichen, dass eine Verpflichtung zur Mitwirkung umgesetzt wurde.
Das soll sich ändern:
Die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten wird von ihnen als Mitverantwortliche im Veränderungsprozess eingefordert bspw. durch Teilnahme am Entwicklungsgespräch, Kontakt mit psychosozialem Unterstützungspersonal/bzw. der Kinder- und Jugendhilfe. Bei einer Verletzung der Mitwirkungspflicht sind in letzter Konsequenz Verwaltungsstrafen vorgesehen.
"Im heutigen Ministerrat (1.10.2025) werden Maßnahmen beschlossen, die die Sicherheit an Schulen wahren und die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig stärken und ab Schuljahr 2026/27 verbindlich zur Anwendung kommen sollen." BM Wiederkehr
Das Konzept: Sicherheit an Schulen und Bildungschancen stärken
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