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Das österreichische Jugendrotkreuz

Mit dem RS 26/2022 macht das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Bedeutung der Arbeit des österreichischen Jugendrotkreuzes für die österreichische Schule und die Kinder und Jugendlichen aufmerksam und ruft auch die gesetzlich definierte, besondere Rolle bei der Unterstützung des ÖJRK durch das Bildungssystem in Erinnerung.

Das Österreichische Jugendrotkreuz und die österreichische Schule – rechtliche Grundlagen

„Die Aufgabe und Rolle des Österreichischen Jugendrotkreuzes (ÖJRK) ist durch das Rotkreuzgesetz (RKG, BGBl. I Nr. 33/2008 in der geltenden Fassung) mit der Verbreitung des Gedankengutes des Roten Kreuzes sowie von Intention und Inhalt der Genfer Abkommen an Kinder und Jugendliche sowohl im schulischen als auch außerschulischen Bereich definiert und gesetzlich verankert (§ 3 RKG).
Dem Bildungssystem kommt eine gesetzlich definierte, besondere Rolle bei der Unterstützung des ÖJRK zu (§ 12 RKG).“

§ 3 RKG: Verbreitung des Gedankenguts des Roten Kreuzes, Jugendrotkreuz
Das Österreichische Rote Kreuz hat auch die Aufgabe, das Gedankengut des Roten Kreuzes sowie Geist und Inhalt der Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle zu verbreiten.
Für den Bereich der schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen wird diese Aufgabe im Rahmen des Österreichischen Roten Kreuzes vom Österreichischen Jugendrotkreuz wahrgenommen, das im Zusammenwirken mit Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Kindern und Jugendlichen insbesondere bestrebt ist, junge Menschen zu humanitärer Gesinnung und zu mitmenschlichem Verhalten hinzuführen.
An den Schulen gibt es daher einzelne Lehrpersonen, die als Jugendrotkreuz-Referentinnen und Referenten tätig sind und die Angebote für die Schülerinnen und Schüler nutzbar machen.

3,- € die gut angelegt sind

„Jedes Jahr zu Schulbeginn werden die Eltern um Unterstützung in Form des Leistungs-beitrages ersucht. Für nur € 3,00 pro Schüler:in und Schuljahr bietet das Jugendrotkreuz allen Kindern und Jugendlichen vielfältige Leistungen an. Der Leistungsbeitrag ist zweckgewidmet. Das gesammelte Geld wird ausschließlich für Projekte verwendet, welche Kindern und Jugendlichen in der Schule zugutekommen. zB:
Helfi (Erste Hilfe in der Volksschule), Ich und meine Welt (Gesundheitsbücher für die Volksschule), Gemeinsam Lesen - Leseförderung mit Büchern, Zeitschriften und Magazinen, Lernbegleitung, Freiwillige Radfahrprüfung, Schwimmer- und Rettungsschwimmerabzeichen, Erste-Hilfe-, Babyfit-, Pflegefit- und Kindernotfall-Kurse, Pinguin-Cup, Helfi-Feste und Erste-Hilfe-Bewerbe, #humanity - Digitale Menschlichkeit
Unterstützungsleistungen für sozial bedürftige Schüler:innen.“

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Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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