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Seit 1995: freiwillige Schüler-Unfallfürsorge  in der Steiermark

Die gesetzliche und für die Schülerinnen und Schüler kostenlose Schülerunfallversicherung bei der AUVA   - siehe auch hier - gilt nur, wenn die Kinder und Jugendlichen als "Schüler" tätig sind (während des Unterrichts, während einer Schulveranstaltung,...) und auf dem (direkten) HIn- und Rückweg, nicht jedoch in der Freizeit und nicht in den Ferienzeiten und auch nicht, wenn Kinder anderwertig unterrichtet werden (zB häuslicher Unterricht)

Es bestand der Wunsch, analog zur Versicherung für sogenannte Schülerunfälle auch für Unfälle bei Unternehmungen des Elternvereins mit  Kindern der Mitglieder aber auch sonstige Aktivitäten der Kinder außerhalb des Hohheitsbereichs der Schule eine Unfallversicherung zu haben. Seit 1.10 1995 sind wir als Landesverband Vertragspartner der Wiener Städtischen Vers. AG, Landesdirektion Steiermark.

So können Eltern für ihre minderjährigen Schulkinder in der Steiermark für einen Jahresbeitrag von € 3,90 eine Unfallversicherung abschließen, die auch außerhalb der Schulzeiten gilt: rund um die Uhr und weltweit.

Gestartet wurde mit einem, Angebot ausschließlich für Schulpflichtige an steirischen Pflichtschulen. Wegen der günstigen Konditionen bestand bald der Wunsch auf Ausweitung auch auf Schulpflichtige, welche eine AHS besuchen.

Seit dem Schuljahr (2019/20) ist das Angebot auf alle SchülerInnen in der Steiermark bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im laufenden Kalenderjahr ausgeweitet!

UND: anders als die gesetzliche Unfallversicherung durch die AUVA gilt diese Versicherung auch, wenn die Kinder nicht in einer Schule eingeschrieben sind. So ist  zB  auch häuslicher Unterricht versichert.

Für den Beitritt genügt es den Jahresbeitrag von € 3,90  zu überweisen auf folgendes Konto

Empfänger: Wiener Städtische Vers. AG
IBAN: AT16 2011 1403 1000 7606
Verwendungszweck: Schülerunfall, G587.500-0
Name und Geburtsdatum der Schülerin/des Schülers

Es entstehen dadurch keine langfristigen  Verpflichtungen. Eltern  können jährlich neu entscheiden, ob sie ihr Kind versichern wollen.

Haben Kinder mehrere Unfallversicherungen, dann leisten diese unabhängig voneinander auch mehrfach! (z.B. Taggeld, Invaliditätsleistung,... dort und da)

Ausnahme: wenn Sie z.B. Kosten für einen Rettungstransport haben, dann können Sie von mehreren Versicherungen gemeinsam nicht mehr erhalten, als die tatsächlichen Kosten. 

Zu beachten: Die AUVA erbringt zahlreiche, gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, die auf dem nachfolgenden Infoblatt nur beispielhaft angeführt sind > informieren Sie sich umfassend hier

 pdf Info-Blatt für das Schuljahr 2023/24

pdf Info-Blatt für das Schuljahr 2022/23

 

 

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