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ElternMitWirkung – Eltern mit Wirkung

Zusammenarbeit ist wichtig

Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. (SchOG § 2 Abs.1)

Die Wahl der Ausdrucksweise „mitzuwirken“ macht deutlich, dass der Erziehungsauftrag nicht primär bei der Schule liegt, sondern diese hier (nur) eine Mitverantwortung trägt.

Wie die Kinder mit den schulischen Gegebenheiten zurechtkommen, zeigt sich den Eltern oft mit anderen Facetten, als von der Schule beabsichtigt oder bemerkt. Lehrpersonen und Schulleitung haben zwar eine professionelle, aber dennoch eingeschränkte Sichtweise.

Fühlen sich Kinder übersehen, wird gemobbt, führen Arbeitsaufträge zu unbedachten Belastungen, wird oftmals zuerst im Elternhaus erkennbar:
• Aufgabenzettel, für die mehrere Seiten auf 1 Blatt kopiert werden mit dem Ziel Kopierkosten zu sparen, führen für viele Kinder wegen der schweren Lesbarkeit und des geringen Platzes für die Einträge zu Stress und vermeidbaren Fehlerquellen;
• beim Auftrag einen Stammbaum der eigenen Familie zu erstellen wir übersehen, dass ungewöhnliche oder unbekannte Familienkonstellationen zu mitunter verzweifelten Kindern führen;
• ...

Auch im Rahmen der verpflichtenden Qualitätssicherung ist eine sachliche Rückmeldung der Eltern und eine engagierte Beteiligung an der Findung und Umsetzung von Folgemaßnahmen von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Daher ist es auch erforderlich, dass die Bediensteten der Schulaufsicht, die sogenannten Schulqualitätsmanager (SQM) sich nicht nur mit Schulleitung und Lehrpersonen auseinandersetzen, sondern auch die Elternschaft in ihre Recherchen und Vorhaben einbinden.

Schulen müssen sich an den Kriterien des Qualitätsrahmens für Schulen orientieren, um in allen Dimensionen eine gute Schule zu sein und – so die Klarstellung des BMBWF-
„...dazu gehört auch eine konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit mit allen Schulpartner/inne/n.“

Das Schulunterrichtsgesetz befasst sich in mehreren Paragraphen mit den Rechten und auch Pflichten der Eltern, genauer gesagt: der Erziehungsberechtigten.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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