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Liebe Leserinnen und Leser,                                                                                                                                     1.September 2018        

das neue Schuljahr beginnt mit vielen Neuerungen. Das Bildungsreformgesetz ist fast in allen Teilen in Kraft.

Über etliche Änderungen wie zB Dauer der Unterrichtseinheiten, Flexibilisierungen in der ganztägigen Schulform, sowie Klassen- und Gruppengrößen haben wir in unserer letzten Ausgabe (Mai 2018) bereits berichtet.

Zum Komplex „Autonome Festlegungen von Klassen- und Gruppengrößen durch die Schulleitung“ finden Sie in dieser Ausgabe zwei Ergänzungen:

erstens die Klarstellung, dass

alle Bestimmungen hinsichtlich Ausmaß des Religionsunterrichts keine Änderungen erfahren haben, da das Religionsunterrichts-gesetz nicht geändert wurde. Seite 8

zweitens die Hinweise

des bmbwf auf empfehlenswerte Obergrenzen für die Gruppengrößen im Unterrichtsfach Bewegung und Sport. Seite 13

Die Sprachfördergruppen und –kurse laufen aus und werden für Neueinsteiger durch besondere Förderung in Deutschförderklassen oder Deutschförderkursen ersetzt.

Die dazugehörenden Lehrpläne sollen bereits für das Schuljahr 2018/19 Gültigkeit haben, jedoch erst im nächsten Schuljahr 2019/20 verbindlich zur Anwendung kommen müssen. Seite 3ff

Dass Alltagssprache für eine erfolgreiche Schullaufbahn nicht ausreicht ist inzwischen unbestritten.

Dass die Aufgabe der Vermittlung von adäquaten Sprachkenntnissen nicht allein im Verband mit MitschülerInnen der Regelklasse geleistet werden kann, muss zur Kenntnis genommen werden.

Es ist fairer, eine gute Sprachbasis durch Fachleute zu vermitteln als hinzunehmen, dass Kinder auch nach Erfüllung ihrer Schulpflicht so schlechte Sprachkenntnisse aufweisen, dass sie dadurch in ihrem Fortkommen behindert werden.

Der Schulschluss hat wieder gezeigt, dass es hinsichtlich der Umsetzung von § 18a SchUG- Jahresinformation statt Zeugnis- kaum/keine Fortschritte erzielt werden konnten. Eine Analyse der Umsetzungsvarianten wäre dringend erforderlich. Seite 18

Nach einigen Jahren Pause soll wieder die Auszeichnung „Pädagogischer Panther“ verliehen werden.

Die steirischen Elternverbände wollen so die Schulpartnern einladen, herausragende Leistungen von PädagogInnen wahrzunehmen und zu nominieren.

Den Ausschreibungstext finden Sie ab Seite 10.

Ein Plakat zum Ausdrucken ist auf unserer Homepage bzw. erhielten Pflichtschulen/ Elternvereine per Post

Viele unserer ordentlichen Mitglieder haben schon die Vorlagen für Verfahrensverzeichnis Einverständniserklärungen, etc, angefordert und von uns erhalten.

Der Schulbeginn ist eine gute Gelegenheit, die Abläufe im Lichte der Datenschutzgrundverordnung neu zu organisieren.

Dabei sollten auch der Email-Verkehr auf sensible Inhalte hin überprüft werden.

Durch das Bildungsreformgesetz gibt es auch für die Schulpartnerschaft einige Änderungen, die mit 1. September 2018 in Kraft treten.

Darüber informieren wir sie am Mittwoch, den 19. September 2018. Einladungskarten liegen bei.

Auf unserer Homepage sind Einladung und Plakat zum Download bereitgestellt.

Wir wünschen Ihnen ein gelingendes Schuljahr und bitten um weitere rege Zusammenarbeit.

Ilse Schmid

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