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Liebe Leserinnen und Leser,

dass unsere Schulen den Kindern durch guten Unterricht bestmögliche Bildungschancen eröffnen, ist nicht nur Wunsch der Betroffenen sondern auch erklärtes Ziel der Verantwortlichen.

So gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Instrumente um das, was in den Schulen tatsächlich geschieht zu evaluieren und zu optimieren. Struktur und Inhalte des Qualitätsmanagements, das vom zuständigen Regierungsmitglied einzurichten ist, haben wir in der September-Ausgabe (S. 18-20) behandelt. Es ist auf Landesebene von den Bildungsdirektionen durch die Bediensteten der Schulaufsicht umzusetzen

Strategien unter Einbeziehung der Schulebene werden für die allgemeinbildenden Schulen unter SQA (Schulqualität Allgemeinbildung) und für die berufsbildenden Schulen unter QIBB (Qualitätsinitiative BerufsBildung) zusammengefasst. In beiden Strategiepaketen ist auch Feedback durch SchülerInnen vorgesehen: www.sqa.at  und www.qibb.at

Ebenso wurden durch das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz (§5 Abs.7) verfügt, dass beim zuständigen Mitglied der Bundesregierung eine Ombudsstelle einzurichten ist.

„Diese hat die Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule durch Beratung und Unterstützung von Personen, die von behaupteten Missständen an Schulen oder in der Schulverwaltung betroffen sind, zu fördern.“

Diese Stelle wurde quasi als „zentrale Beschwerdestelle“ eingerichtet. Dort sollen alle Bürger/-innen, – man geht davon aus, dass es vornehmlich Schüler/innen oder ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sein werden – qualitätsvolle Beratung und wirkungsvolle Unterstützung für ihre Anliegen erhalten, wenn sie sich von behaupteten Missständen an Schulen oder in der Schulverwaltung betroffen fühlen.

Die Schulen wurden per Email davon in Kenntnis gesetzt. 

Wir haben lange überlegt, ob wir dieses Angebot den Eltern zur Kenntnis bringen sollen.

Missstände an Schulen können dort, wo ein konstruktives Miteinander gepflegt wird, in der Regel direkt an der Schule behandelt werden. Und eventuell können Eltern, wenn es die Schule wünscht/“erlaubt“, Missstände in der Verwaltung „gefahrlos“ bei der Ombudsstelle vorbringen.

Sonst jedoch –so zeigte es sich auch in der Vergangenheit immer wieder- ist eine Beschwerde, egal bei welcher Stelle, mit hohen Risiken behaftet, dass den Eltern trotz vertraulicher Behandlung der Eingabe Unannehmlichkeiten an der Schule drohen. Die „Enttarnung“ der Person, die die Beschwerde eingebracht hat, hat –so scheint es oft- oberste Priorität. Dabei kann es auch passieren, dass andere Eltern, die sich nur an der Schule selbst zur Thematik, die Gegenstand der Beschwerde ist, kritisch geäußert haben, in Ermangelung anderer Anhaltspunkte zu „Schuldigen“ erklärt werden. „Konsequenzen“ daraus können für beide, die tatsächlichen oder die vermuteten Schuldigen, bis hin zu Mobbing durch (Teile von) Eltern- oder Lehrerschaft führen.

Hier müsste schließlich die zuständig Bildungsdirektion in die Pflicht genommen werden.

Wir haben uns zur Weitergabe der Information entschlossen, weil wir überzeugt sind, dass es auch gelungene Beispiele geben kann und wird, die für die Weiterentwicklung von demokratiepolitscher Bildung wichtig sind. Den Wortlaut der Info von Frau BM Mag. Dr. Iris Rauskala finden Sie hier:   pdf E-Mail BM Rauskala betr. Schulombudsstelle

Als weitere Maßnahme zur Qualitätssicherung sehen wir das Bestreben, die Feststellung der Schulreife sicherzustellen. Dafür wurde die Schulreifeverordnung erlassen und 2018/19 das Pilotprojekt „Einschulungsscreening“ gestartet:

Infoveranstaltung am 10. 01 2020 in Graz mit Projektleiterin Univ. Prof. Dr. Landerl.

Wir wünschen Ihnen beschauliche Festtage und alles Gute für 2020.               Neue Schulform: HLSP            Tätigkeitsplan für EV      Infos zu:  Masern

Ilse Schmid                                                                                                                                        

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