Menu
Menu

„(K)ein sicherer Ort“

Text auszugsweise aus Kindeswohlgefährdung erkennen und helfen
Die Broschüre des Familienministeriums „(K)ein sicherer Ort“ klärt über verschiedene Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen auf und sensibilisiert dafür, Anzeichen körperlicher, sexualisierter oder psychischer Gewalt zu erkennen.
Sie ist seit mehr als 20 Jahren ist diese ein wichtiges Arbeitsmaterial im Kinderschutz und richtet sich an Angehörige pädagogischer, psychosozialer und medizinischer Berufe.
Die neueste Auflage (Stand: 15. Juli 2020) wurde von Mitarbeiterinnen der Österreichischen Kinderschutzzentren gestaltet.
Neben den unterschiedlichen Formen von Gewalt wird nun der Blick auch auf andere Formen von Kindeswohlgefährdung gelenkt:

Misshandlung, sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt, Vernachlässigung

Auch auf die unterschiedlichen Melde- und Anzeigepflichten für Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird eingegangen.
Fachkräfte in pädagogischen, psychosozialen und Gesundheitsberufen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten sind häufig diejenigen, denen sich Kinder anvertrauen.
Pädagoginnen und Pädagogen sind verpflichtet, einen Verdacht ihrer Leitung zu melden.
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, ... sind verpflichtet, der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) schriftlich zu melden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass ein Kind misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht wurde, ...
Interventionen zur Stärkung des Kindes durch Personen, die mit Kindern arbeiten, könnten sein, dem Kind zu vermitteln,
• dass es jemanden gibt, der sich dafür interessiert, wie es ihm geht
• dass es jemanden gibt, der wahrnimmt, dass es belastet ist,
• dass es jemanden gibt, der die Bedeutung auffälliger Verhaltensweisen des Kindes in der Gruppe oder in der Klasse zu verstehen versucht,
• dass es jemanden gibt, der respektvoll mit den Grenzen des Kindes umgeht,
• dass es schwierige Situationen und Gefühle nicht alleine ertragen muss,
• dass Kinder das Recht haben, dass es ihnen gut geht und
• dass sie daher auch das Recht haben, darüber zu sprechen, wenn sie Dinge erleben, die sie belasten,
• dass es nicht in allen, aber in manchen Situationen Strategien gibt, wie Kinder zeigen können, dass sie etwas nicht wollen,
• dass Kinder niemals Schuld haben, wenn andere Menschen Gewalt ausüben,
• dass es viele Menschen und Stellen gibt, die Kindern und ihren Familien helfen können, damit es ihnen wieder besser geht.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Elternforum: Fragen zu Beruf und Ausbildung

Screenshot 2024 03 04 190133

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 Fachabteilung Gesellschaft

lOGO gESUNDHEIT gESELLSCHAFT

Jugendwegweiser

Wegweiser blau wei jww2

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung