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QMS – Qualitätsmanagementsystem für Schulen

Siehe auch: https://www.bmbwf.gv.at/

Dass unsere Schulen den Kindern durch guten Unterricht bestmögliche Bildungschancen eröffnen, ist nicht nur Wunsch der Betroffenen sondern auch erklärtes Ziel der Verantwortlichen.

Im Zuge der Bildungsreform –in Kraft mit 1. September 2019.- wurde festgelegt:

§ 6 Abs.1 Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz  BD-EG:

„Das zuständige Mitglied der Bundesregierung hat … ein alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen umfassendes Qualitätsmanagement einzurichten, welches auf Landesebene von den Bildungsdirektionen durch die Beamtinnen und Beamten der Schulaufsicht und durch Lehrerinnen und Lehrer, die mit Schulaufsichtsfunktionen betraut sind, auszuüben ist.

Das Qualitätsmanagement umfasst auch die Durchführung der Schulinspektionen, sofern diese zur Umsetzung der zu treffenden Zielvereinbarungen erforderlich ist.

Es ist auf Landesebene von den Bildungsdirektionen durch die Bediensteten der Schulaufsicht  umzusetzen.“

Strategien unter Einbeziehung der Schulebene wurden zusammengefasst:

vfür die allgemeinbildenden Schulen unter SQA (Schulqualität Allgemeinbildung) und

vfür die berufsbildenden Schulen unter QIBB (Qualitätsinitiative BerufsBildung)

In beiden Strategiepaketen war auch Feedback durch SchülerInnen vorgesehen:

Nachdem ab Jänner 2021 die Schulen ihre bisherige Arbeit unter Bezugnahme auf den Qualitätsrahmen zu reflektieren hatten:

siQe – schulinterne Qualitätseinschätzung

erfolgt seit Beginn des Schuljahres 2021/22 die

Überführung: SQA & QIBB >> QMS.

QMS ist das neueQualitätsmanagementsystem fürSchulen und wird ab dem Schuljahr 2021/22 bundesweit in allen Schularten umgesetzt.

QMS versteht sich als pädagogisches Qualitätsmanagementsystem – das Lernen und die Schüler/innen stehen im Mittelpunkt der Qualitätsarbeit.

QMS bietet Instrumente und Methoden, die eine systematische Schul- und Unterrichts-entwicklung unterstützen.

Basis ist der Qualitätsrahmen für Schulen, der Merkmale von Schulqualität beschreibt und damit zu einem gemeinsamen Verständnis von guter Schule beitragen soll. Er umfasst

fünf Qualitätsdimensionen

v„Qualitätsmanagement“,

v„Führen und Leiten“,

v„Lernen und Lehren“,

v„Schulpartnerschaft und Außenbeziehungen“,

v„Ergebnisse und Wirkungen“.

Schulpartnerschaft nicht gefragt?     >> siehe Schreiben des BMBWF vom 28.12.2021 hier

Vorstellung des QMS-Modells:

Die Leitungen hatten gemäß Erlass zum Qualitätsmanagementsystem für Schulen (QMS) in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23, vom 3. November 2021, Geschäftszahl: 2021-0.752.306 die Aufgabe, im Herbst 2021 das QMS-Modell im Kollegium (!) vorzustellen,

nicht jedoch im Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss oder in anderen Settings mit Eltern- und Schülervertretung.  Dazu> hier

QMS Modell

https://www.qms.at/ueber-qms/

Dieses Modell erklärt Struktur und Aufbau von QMS und zeigt das Zusammenspiel der einzelnen Instrumente aus der Perspektive von Schulleitung, Lehrenden-Teams sowie einzelnen Lehrenden.

Als Orientierung und zur Klärung von Verantwortlichkeiten und Rollen im Qualitätsmanagement wurden Aufgabenprofile erstellt. Diese können über die Seite:

https://www.qms.at/ueber-qms/akteurinnen-und-akteure abgerufen werden.

Schulentwicklungsplans und pädagogische Leitvorstellungen – bis Ende Jänner 2023

Als Grundlagen dienen die Ergebnisse der schulinternen Qualitätseinschätzung und weitere Daten zu den Ergebnissen und Wirkungen der bisherigen Arbeit der Schule bzw. der Qualitätsrahmen für Schulen. Für die Formulierung der pädagogischen Leitvorstellungen stehen den Schulen ein Leitfaden und ein Formular samt Ausfüllhilfe zur Verfügung: https://www.qms.at/ueber-qms/qms-modell-und-instrumente/paedleitvorstellungen

Interne Schulevaluation und Feedback

„Interne Schulevaluation und Feedback sind regelmäßig durchzuführen und werden durch die Plattform IQES Österreich unterstützt (siehe unten).

Für die interne Schulevaluation gilt:

Schulen/Schulcluster führen regelmäßig interne Schulevaluationen durch. Im Schuljahr 2021/22 geht es dabei insbesondere um die Bestandsaufnahme zur aktuellen Situation der Schulen in der Corona-Pandemie und die 3 von 4 Identifikation von Themen für den zukünftigen Schulentwicklungsplan. Für die folgenden Jahre werden die Festlegungen zur internen Schulevaluation im Schulentwicklungsplan vorgenommen.

Für Feedback gilt: Jedes Schuljahr holt

• jede Lehrkraft mindestens ein Feedback von den Lernenden einer Klasse bzw. Unterrichtsgruppe und

• jede/r Schulleiter/in (Schulclusterleiter/in) mindestens ein Feedback von den Lehrenden ein.“

IQES Österreich

IQES Österreich (www.iqesonline.net/at) ist die digitale Arbeits- und Lernplattform, die interne Schulevaluation und Feedback unterstützen soll.

Sie wird auch, wenn sie denn freigeschaltet sein wird, hochwertige Materialien zur Schul- und Unterrichtsentwicklung bieten.

„IQES Österreich wird für alle Schulen zur Verfügung gestellt. Bis Februar 2022 werden die Zugänge für die Schulleitungen/Schulclusterleitungen gestaffelt freigeschaltet (eine detaillierte Information erfolgt gesondert).“

Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG)

Die Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG) der Schulaufsicht mit der Schulleitung/Schulclusterleitung können ab Vorlage der Schulentwicklungspläne geführt werden, und zwar mindestens einmal in drei Jahren.

Grundlagen für dieses Gespräch sind die zentralen Qualitätsmanagement-Dokumente der Schule/des Schulclusters (vorerst in erster Linie Schulentwicklungsplan und Pädagogische Leitvorstellungen) und die verfügbaren Daten zu den Ergebnissen und Wirkungen der Schule. Ein BZG-Leitfaden steht zur Verfügung:

https://www.qms.at/ueber-qms/qms-modell-undinstrumente/bzg .

Die QMS-Website (www.qms.at) mit Informationen und Materialien zum Qualitätsmanagementsystem für Schulen hat im Jänner 2021 ihren Betrieb aufgenommen.

 

Nachträgliche Änderung:  (März 2022)

Maßnahmen zur Erleichterung des Schulbetriebs werden gesetzt:

QMS: Aussetzen der internen Schulevaluation und Reduktion von Dienstbesprechungen
• Evaluation und Feedback
Im Schuljahr 21/22 sind verpflichtend interne Evaluationen und Feedback durchzuführen (lt. Erlass).
Die Verpflichtung dazu wird in diesem Schuljahr ausgesetzt, ein entsprechend abgeänderter Erlass neu ausgesendet.

 

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