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# Nachteilsausgleich in Österreich: Gesetzliche Grundlagen

Durch einen Nachteilsausgleich bekommen Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen durch gezielte Hilfestellungen die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten nachzuweisen. Es geht darum, den Blick auf die individuellen Möglichkeiten, Prüfungen erfolgreich absolvieren zu können, zu richten. So wird eine Kompensation des mit einer Behinderung verbundenen Nachteils hergestellt.

Wurde eine Leistung mit Maßnahmen eines Nachteilsausgleichs erbracht, so stellt diese eine gleichwertige Leistung dar. Somit sind Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung eine entsprechende Leistung nicht erbringen können unter Bedachtnahme auf den wegen der Behinderung erreichbaren Stand des Unterrichtserfolges zu beurteilen.
Art und Umfang von Nachteilsausgleichen sind stets so auszurichten, dass die in der Behinderung begründete Benachteiligung ausgeglichen und dem Grundsatz der Chancengleichheit entsprochen wird.  >> siehe>>   pdf Nachteilsausgleich

siehe auch: Ilse Schmid im Parlament

Angemessene Vorkehrungen für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten

im Rahmen abschließender Prüfungen

Nachstehendes Rundschreiben wurde für abschließende Prüfungen zB bei der Matura/Reifeprüfung verfasst. Es fußt jedoch auf gesetzlichen Grundlagen, die nicht nur für derartige Prüfungen gelten und daher auf alle anderen Prüfungssituationen übertragbar sind:

Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mit Behinderungen, chronischen Krankheiten etc. RS 11/2021

Das Rundschreiben Nr. 11/2021 befasst sich konkret mit der Situation bei abschließenden Prüfungen.

Die grundsätzliche Bereitschaft für Kinder mit Behinderungen, chronischen Krankheiten, etc. Vorkehrungen zu treffen und so auch eine angemessene Leistungsfeststellung und -beurteilung zu ermöglichen, ist jeoch auch in andeeren Prüfungssituationen analog zu sehen.

Beispiele für mögliche Vorkehrungen am Prüfungsstandort
Ablaufplan/Checkliste für die Prüfungskandidatin/den Prüfungskandidaten erstellen und der Prüfung beilegen (z.B. bei Autismus-Spektrum-Störung)
eigener Raum
individuelle Pausen
individuelle Verlängerung der Arbeitszeit bzw. Präsentationszeit
Assistenz
Anwesenheit einer Person zur technischen Unterstützung bzw. für technischen Support beim Einsatz von Computern und anderen Geräten
Verwendung spezieller Ein- und Ausgabegeräte, Arbeit am Computer (z.B. Textverarbeitungsprogramm, elektronisches Wörterbuch, Software zur Sprachausgabe, Nutzung einer elektronischen Korrekturhilfe, Braillezeile, Eye-Tracking)
Hörverstehen: Pausieren/Unterbrechen der Audiodateien (auch selbstgesteuert), 1–2 zusätzliche Hörphasen

Im gerechtfertigten Bedarfsfall (z.B. Gehörlosigkeit) kann auf Ansuchen der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten der Prüfungsteil Hörverstehen entfallen.

Für Blinde und Sehbehinderte gibt es zusätzlich ein nach besonderen Kriterien aufbereitetes RTF und spezielle Grafikaufbereitungen.

Spezifische Empfehlungen bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (LRS)
individuelle Verlängerung der Arbeitszeit
Arbeit am Computer: vorgesehen sind ein Textverarbeitungsprogramm,
die Nutzung einer elektronischen Korrekturhilfe und ein elektronisches Wörterbuch
Hörverstehen:
Pausieren/Unterbrechen der Audiodateien (auch selbstgesteuert)
1-2 zusätzliche Hörphasen

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