Deutschförderung - Standartisierte Ergänzungsskala
Vorweg:
SchUG § 3 Absatz 3
Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache im Sinne des Abs. 1 lit. b soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen.
Daher:
Für Kinder, die bereits in Österreich geboren sind oder zumindest schon einige Zeit vor Beginn ihrer Schulpflicht in Österreich gelebt haben, sollte ein Status als außerordentlicher Schüler nicht erforderlich sein.
Das Angebot an Settings, die das „Deutschlernen“ für Kinder vom Kleinkindalter an fördern, muss nicht nur ausgebaut werden, sondern es müssen auch die Eltern angehalten werden ihrer Verpflichtung (siehe oben) nachzukommen.
Die Anzahl der Kinder in Deutschförderklassen und -kursen könnte so auf jene beschränkt sein, die erst kurz vor oder während ihrer Schulpflicht aus einem nicht-deutschsprachigen Land nach Österreich kommen.
MIKA-O und MIKA-D (siehe auch Elternbrief Sep. 2024) FAQ zu MIKA-D
Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht auf Grund unzureichender Sprachkenntnisse nicht folgen können, werden seit dem Schuljahr 2018/19 in eigenen Deutschförderklassen bzw. in unterrichtsparallelen Deutschförderkursen unterrichtet. Zur Feststellung ihrer Deutschkenntnisse muss der Test MIKA-D (Messinstrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch) eingesetzt werden.
Wenn MIKA-D erfolgreich absolviert wird, wird davon ausgegangen, dass das Kind dem Unterricht folgen kann. Er ist somit Grundlage für das österreichische Deutschfördermodell.
In der wissenschaftlichen Evaluationsstudie (im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung,…) „Evaluation der Implementierung des Deutschfördermodells“ konnte der Test selbst jedoch nicht evaluiert werden.
„Dem MIKA-D, auf Basis dessen über „Erfolg“ versus „Nicht-Erfolg“ in der Deutschförderung entschieden wird, kommt ohne Zweifel eine zentrale Rolle zu. Fast alle Lehrpersonen kennen ihn (den Evaluatorinnen ist er nicht zugänglich)“ aus: Abschlussbericht Okt.2022, Seite 26
Die Materialien von MIKA-D müssen streng unter Verschluss gehalten werden:
„Die Schulleitung sorgt dafür, dass MIKA-D ausschließlich zum Zweck der gesetzlich verpflichtenden Erhebungen eingesetzt wird und weder MIKA-D selbst noch einzelne Materialien (wie Wimmelbild) daraus anderweitig verwendet werden.“ (aus Anwendungsbestimmungen zu MIKA-D, erstellt vom bifie)
Doch strikte Vorgabe, nur das Testergebnis als einzige Basis für eine Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zuzulassen, erwies sich als unzureichend.
Wie dem RS 8/2025 zu entnehmen ist, erfolgte schließlich doch eine Evaluierung des Instruments MIKA-D: „Auf Grundlage einer wissenschaftlichen Evaluierung wird das Instrument MIKA-D weiterentwickelt und um die standardisierte Ergänzungsskala ergänzt.“
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- Kategorie: Elternbrief September 2025