Freitag, 22. Mai 2020 00:00
Freiwillige Schüler - Unfallvorsorge - Steiermark
Für den Beitritt genügt es den Jahresbeitrag von € 4,00 zu überweisen auf folgendes Konto:
Empfänger: Wiener Städtische Vers. AG
IBAN: AT16 2011 1403 1000 7606
Verwendungszweck: Schülerunfall, Pol.-Nr. 1044487826
Name und Geburtsdatum der Schülerin/des Schülers
Sie erhalten keine weiteren Zusendungen. Bitte heben Sie die Einzahlungsbestätigung gut auf. Sie müssen Sie im Versicherungsfall vorweisen.
Wie kann ich einen Unfall melden?
• online auf unserer Website: wienerstaedtische.at
• Serviceline: 050 350 350
• E-Mail: kundenservice@wienerstaedtische.at
Was benötige ich, um einen Unfall zu melden?
• Polizzennummer: 1044487826
• Versicherungsnehmer: Steirischer Landesverband der Elternvereine an Schulen für Schulpflichtige
• Ihren Namen und die Kontaktdaten (Tel., E-Mail) sowie die Angaben zu Ihrem Kind = zu der versicherten (= verletzten) Person
• Wann hat sich der Unfall ereignet (Datum)?
• Wo ist der Unfall passiert (Ort)?
• Was ist passiert (Schilderung des Unfallhergangs)?
• Vorlage der Einzahlungsbestätigung
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem auf die Einzahlung der Prämie folgenden Tag, null Uhr, und endet am letzten Tag der darauffolgenden Sommerferien, 24 Uhr.
Es empfielt sich zwischen Schulbeginn und 30. September einzuzahlen.
Unfälle von im vergangenen Schuljahr versicherten Kindern, die zwischen diesem Tag und dem 30. September desselben Kalenderjahrs auftreten, sind im Rahmen der vereinbarten Leistungen prämienfrei gedeckt.
Seit 1995: freiwillige Schüler-Unfallfürsorge -jetzt -Unfallvorsorge in der Steiermark
Die gesetzliche und für die Schülerinnen und Schüler kostenlose Schülerunfallversicherung bei der AUVA - siehe auch hier - gilt nur, wenn die Kinder und Jugendlichen als "Schüler tätig" sind (während des Unterrichts, während einer Schulveranstaltung,...) und auf dem (direkten) HIn- und Rückweg, nicht jedoch in der Freizeit und nicht in den Ferienzeiten und auch nicht, wenn Kinder anderwertig unterrichtet werden (zB häuslicher Unterricht)
Es bestand der Wunsch, analog zur Versicherung für sogenannte Schülerunfälle auch für Unfälle bei Unternehmungen des Elternvereins mit Kindern der Mitglieder aber auch sonstige Aktivitäten der Kinder außerhalb des Hohheitsbereichs der Schule eine Unfallversicherung zu haben. Seit 1.10 1995 sind wir als Landesverband Vertragspartner der Wiener Städtischen Vers. AG, Landesdirektion Steiermark.
So können Eltern für ihre minderjährigen Schulkinder in der Steiermark für einen Jahresbeitrag von € 4,00 (ab Schuljahr 2024/25) eine Unfallversicherung abschließen, die auch außerhalb der Schulzeiten gilt: rund um die Uhr und weltweit.
Gestartet wurde mit einem, Angebot ausschließlich für Schulpflichtige an steirischen Pflichtschulen. Wegen der günstigen Konditionen bestand bald der Wunsch auf Ausweitung auch auf Schulpflichtige, welche eine AHS besuchen.
Seit dem Schuljahr (2019/20) ist das Angebot auf alle SchülerInnen in der Steiermark bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im laufenden Kalenderjahr ausgeweitet!
UND: anders als die gesetzliche Unfallversicherung durch die AUVA gilt diese Versicherung auch, wenn die Kinder nicht in einer Schule eingeschrieben sind. So ist zB auch häuslicher Unterricht versichert.
Es entstehen dadurch keine langfristigen Verpflichtungen. Eltern können jährlich neu entscheiden, ob sie ihr Kind versichern wollen.
Haben Kinder mehrere Unfallversicherungen, dann leisten diese unabhängig voneinander auch mehrfach! (z.B. Taggeld, Invaliditätsleistung,... dort und da)
Ausnahme: wenn Sie z.B. Kosten für einen Rettungstransport haben, dann können Sie von mehreren Versicherungen gemeinsam nicht mehr erhalten, als die tatsächlichen Kosten.
Infoblatt- AB September 2024