Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Von den Versicherten werden keine Beiträge eingehoben; die Finanzierung erfolgt durch die AUVA und durch einen Beitrag aus dem Familienlastenausgleichsfonds.
Geschützt sind Unfälle, die mit der Ausbildung in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. >> hier
Beispiele: Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen, Exkursionen, Wandertagen, Sport- und Projektwochen oder schulbezogene Veranstaltungen sowie bei der individuellen Berufs(bildungs)orientierung.
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- Kategorie: Service