Menu
Menu

Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler 

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Von den Versicherten werden keine Beiträge eingehoben; die Finanzierung erfolgt durch die AUVA und durch einen Beitrag aus dem Familienlastenausgleichsfonds.

Der genaue Wortlaut dieser gesetzlichen Bestimmung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes § 8 Abs.1 Z.3 lit.h  lautet wie folgt:

Schüler an Schulen im Sinne des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern im Sinne des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 140/1974, an Privatschulen im Sinne des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962, an land- und forstwirtschaftlichen Schulen im Sinne des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966, an Forstfachschulen im Sinne des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, an land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen im Sinne des Bundesgesetzes betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen, BGBl. Nr. 319/1975, an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen im Sinne des Bundesgesetzes betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Fachschulen, BGBl. Nr. 320/1975, sowie an land- und forstwirtschaftlichen Privatschulen im Sinne des land- und forstwirtschaftlichen Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 318/1975;

Geschützt sind Unfälle, die mit der Ausbildung in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. >> hier

Beispiele: Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen, Exkursionen, Wandertagen, Sport- und Projektwochen oder schulbezogene Veranstaltungen sowie bei der individuellen Berufs(bildungs)orientierung.

Zu BEACHTEN:

Kinder, die häuslichen Unterricht erhalten oder eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht besuchen, unterliegen also nicht der gesetzlichen Unfallversicherung.

Lückenschluss für steirische Kinder

Eltern, die die freiwillige Schüler-Unfallfürsorge für ihre Kinder in Anspruch nehmen, haben diese "Lücke geschlossen". >>> hier


Ortsungebundener Unterricht / Homeschooling / Distance Learning

Findet Präsenzunterricht statt, so erbringt die AUVA die vorgesehenen Leistungen vollumfänglich.

Für Schülerinnen und Schüler im Homeschooling wurden - anders als fürArbeitnehmerinnen und -nehmer -  keine gesonderten Bestimmungen erlassen.

Unsere Anfrage dazu an die Leistungsabteilung der AUVA Landesstelle Graz wurde wie folgt beantwortet:

"Schüler:innen sind beim im Rahmen des Homeschooling / Distance Learning zu Hause stattfindenden Unterricht geschützt. Damit ist gemeint, dass Unfälle, die sich beim Unterricht während einer Unterrichtsstunde zu Hause ereignen, dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterliegen. Wenn die Unterrichtsstunde durch das Erledigen von Arbeitsaufträgen ersetzt wird, sind die Kinder sinngemäß auch bei dieser Erledigung geschützt.

Nach der derzeitigen Rechtslage sind Schüler:innen im Rahmen des Homeschooling / Distance Learning nur unmittelbar beim Unterricht geschützt. Pausen, das Aufsuchen der Toilette und Wege sind vom Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen."

Lückenschluss für steirische Kinder

Eltern, die die freiwillige Schüler-Unfallfürsorge für ihre Kinder in Anspruch nehmen, haben diese "Lücke geschlossen". >>> hier

 

Zur Info: seit 1.4.2021 Regelungen für Arbeitnehmerinnen und -nehmer für Tätigkeiten im Homeoffice   hier


 

Unfallversicherung für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr

Info entnommen der Seite der AUVA 

Seit dem Schuljahr 2010/2011 sind Kindergartenkinder versichert, wenn

sie nach Landesgesetzgebung zum Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung verpflichtet sind und die Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 16 Stunden besuchen.

Die Versicherung beginnt mit dem Tag, an dem das jeweilige Unterrichtsjahr im Sinne des Schulzeitgesetzes beginnt - auch wenn das Kind schon vorher diesen Kindergarten besucht hat.

Die Definition der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen wird durch die jeweiligen Landesgesetze näher ausgeführt.

Versicherungsschutz

Als Arbeitsunfälle gelten für die definierten Kindergartenkinder Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung ereignen.

weitere Infos der AUVA >>> hier: 

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Elternforum: Fragen zu Beruf und Ausbildung

Screenshot 2024 03 04 190133

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 Fachabteilung Gesellschaft

lOGO gESUNDHEIT gESELLSCHAFT

Jugendwegweiser

Wegweiser blau wei jww2

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung