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Noten – ausgedient?

Schulen haben einen durch Gesetze und Lehrpläne vorgegebenen Bildungsauftrag. Mit der Erfüllung von bestimmten Bildungszielen erwerben die Schülerinnen und Schüler Fertigkeiten und Kompetenzen, die wesentlich zu einem gelingenden Leben beitragen können.

Aber auch das Erlangen von Berechtigungen, die Schulen laufend vergeben, ist für Kinder und Jugendliche von grundlegender Bedeutung.
Die Rückmeldung über den Entwicklungsstand, die konkreten Fähigkeiten und Kompetenzen, die erarbeiteten Bildungsziele und der Grad ihrer Erreichung sind wichtige Informationen für Kinder und Eltern. Doch zur Einordnung, was dies insgesamt für ihr Kind bedeutet, fehlen den Eltern aber auch anderen Personen die umfassenden Kenntnisse über Lehrplan- und Unterrichtsinhalte.

Zur Herstellung eines fundierten Gesamtkalküls braucht es den „Fachmann“. Eine derartige Rolle kann in der Regel von Eltern und Kindern nicht erfolgreich eingenommen werden, sondern nur von einer professionell agierenden Lehrperson.
Dieses Gesamtkalkül ist bei uns die Note. Sie ist ein in Ziffern ausgedrücktes Gutachten über gesetzlich vorgesehene Leistungen und deren Erfüllungsgrad. Noten werden von allen, unabhängig von ihrem Bildungsstand und ihrer Sprachkompetenz verstanden. Nicht von ungefähr bieten Konsumentenverbände bei ihren Berichten zu Produkttestungen ein klares Gesamtkalkül an, das auch einem Laien Einordnung ermöglicht.

Notendefinition

Anmerkung aus Jonak-Kövesi „Das österreichische Schulrecht“
Unter „Selbständigkeit der Arbeit“ ist ein möglichst anleitungsfreies Arbeiten gemeint (bringt somit das Ausmaß der Anleitung bei der Bewältigung eines Themas zum Ausdruck)
durch den Begriff der „Eigenständigkeit des Schülers“ soll der Grad des Vermögens einen eigenen Standpunkt zu beziehen, erfasst werden.

Noten sind -außer in besonderen Settings- kaum wirklich zu ersetzen.

Dies zeigten und zeigen auch die vielen problematischen Versuche im Rahmen der „alternativen Leistungsbeurteilung“, ohne Noten dasselbe zum Ausdruck zu bringen.
Dass die Note mit einer transparenten Aufstellung aller Fakten und deren Abgleich mit den Lehrplanforderungen untrennbar verbunden sein muss, folgt aus deren Definition und dem Charakter des Gutachtens.

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