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Liebe Leserinnen und Leser,
immer noch hat uns die Pandemie fest im Griff, immer noch leben wir damit, dass was heute gilt, morgen schon wieder ganz anders sein kann.
Dennoch haben wir uns entschlossen, nicht den Newsletter Nr. 6 sondern eine gedruckte Information, nämlich unseren Elternbrief, herauszugeben.
In den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass die Einschränkungen durch die Pandemie nicht nur das Vereinsleben sondern auch die Geschäftsführung im Elternverein Schwierigkeiten bereitet.
Vor allem die Sicherstellung, dass das Leitungsorgan Vertretungsbefugnis hat, wird oft aus Sorge wegen der Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 aufgeschoben. Weil dies zu erheblichen Problemen führen kann, haben wir uns dieser Thematik ausführlich gewidmet.
Erfreulich ist, dass nur mehr mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen mit Übernachtung untersagt.
Eintägige Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen ohne Übernachtung sind somit erlaubt. Dadurch können auch zB die Radfahrprüfungen für die Kinder der 4. Klassen der Volksschulen stattfinden.
Bitte beachten Sie:
Seit 2 Jahren dürfen schon Kinder, die erst das 9. Lebensjahr vollendet haben und die 4. Schulstufe besuchen, die Bewilligung zum Lenken eines Fahrrads erhalten. (§65 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung)
Kinder auf der 3. Schulstufe, könnten somit eine Prüfung machen um dann im Herbst, wenn sie die 4. Schulstufe besuchen und das 9. Lebensjahr vollendet haben, die Bescheinigung über die Fahrerlaubnis zu erhalten.

Zur Berufsorientierung bzw. -findung sind Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen bereits seit Ende März erlaubt, sollen jedoch nur unter strikter Einhaltung der notwendigen Hygienebestimmungen stattfinden. siehe auch Themen
Eine Elterninformation über DIE Plattform für Bildung und Beruf, den Jugendwegweiser finden Sie auf der letzten Seite. Vorangestellt auf den Seiten 18 und 19 finden Sie Infos zur Berufsorientierung.
Große Sorgen macht vielen Eltern und Kindern die Durchführung der Leistungsfeststellungen und in weiterer Folge die Leistungsbeurteilung.
Insbesondere bei den Nahtstellen und in den Abschlussklassen haben die Noten ein besonderes Gewicht.
In dieser Ausgabe finden Sie ausführliche Informationen zu den Grundsätzen der Leistungsbeurteilung, den Formen der Leistungsfeststellung und den Abweichungen durch die Corona-Regelungen.
Um Änderungen rasch zu erfahren, besuchen Sie bitte unsere Homepage. Auch eine Anmeldung zum Newsletter ist jederzeit möglich.
Mit freundlichen Grüßen Ilse Schmid

Geltungsbereich der Inhalte

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