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Die Bildungsdirektion - wer oder was ist das?

Durch das Bildungsreformgesetz 2017  kommt es zu einer gemeinsamen Vollziehung des gesamten Schulrechts von Bund und Ländern in Form der neu gebildeten Behörde Bildungsdirektion. (1.1.2019)

Rechtlich verankert finden sich die Bildungsdirektionen im Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG * wieder.

siehe auch Bildungsregionen

Nicht nur das Schulrecht, sondern auch das gesamte Dienstrecht und Personalvertretungsrecht der Bundes- und Landeslehrpersonen und sonstigen Bundesbediensteten an öffentlichen Schulen (ausgenommen der land- und forstwirtschaftlichen Schulen) liegt im Kompetenzbereich der Bildungsdirektion.

Was soll erreicht werden?

eine Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung

eine Verbesserung der Bedarfsorientierung

eine Hebung des österreichischen Bildungsniveaus

Wie soll dies erreicht werden?

Zusammenführung der Verwaltung von Bundes- und Landeslehrpersonen

Neuausrichtung der Schulaufsicht inklusive einem entsprechenden Qualitätsmanagement

Einführung eines Bildungsmonitorings und einer externen Evaluation

siehe auch: News

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Geltungsbereich der Inhalte

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