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Lebende Fremdsprache in der Volksschule Pflichtgegenstand

Der neue Lehrplan ist seit 1.9.2023 (beginnend mit Vorschulstufe und 1.Schst.) in Kraft und bringt in Bezug auf den Fremdsprachenunterricht zwei wesentliche Neuerungen:

Neuer Fachlehrplan für die Lebende Fremdsprache (nicht nur Englisch)
Statt einer verbindlichen Übung ist die Lebende Fremdsprache in der Grundstufe II ein Pflichtgegenstand.
Da der Lehrplan ab dem Schuljahr 25/26 auf der 3. Schulstufe gilt, ist die lebende Fremdsprache für Kinder der dritten Schulstufe Pflichtgegenstand!

Leistungsfeststellung und -beurteilung

Da die lebende Fremdsprache in der 1. und 2. Schulstufe als verbindliche Übung geführt wird, erfolgt keine Beurteilung, sondern es bleibt beim Teilnahmevermerk.

In der 3. und 4. Schulstufe erfolgt eine Leistungsbeurteilung mit Ziffernnoten nach den Vorgaben der Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO), zu der es wie bei allen anderen Pflichtgegenständen auch eine schriftliche Erläuterung geben muss.

Es gibt jedoch keine Schularbeiten und keine mündlichen Prüfungen

Im Vordergrund steht die Ermutigung, die Fremdsprache anzuwenden, auch wenn dabei Fehler passieren, formale Korrektheit oder die Aussprache sollten die Notengebung nicht beeinflussen.

Der Lehrplan ist kompetenzorientiert gestaltet und weist für jede Schulstufe und jeden Kompetenzbereich zu erreichende Kompetenzziele aus.

Kompetenzmodell

Das Kompetenzmodell orientiert sich am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates (GeR) ind bahnt das Referenzniveau Pre-A1 und A1 an. Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe)

„Kompetenzen sollen in den Bereichen Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben erworben werden. Die erforderlichen sprachlichen Mittel (Wortschatz, Strukturen, Aussprache/Intonation) sind integrativer Bestandteil der vier genannten Kompetenzbereiche. Diese sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu denken.

„Hören

ist eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung der Sprechkompetenz und fokussiert auf das akustische und semantische Erfassen einzelner Laute, Wörter und Wortgruppen und auf das Verstehen von Äußerungen in vertrauten alltagsnahen Sprechsituationen.

Sprechen

erfolgt nach dem GeR als „zusammenhängendes Sprechen“ (monologisches Sprechen) sowie „an Gesprächen teilnehmen“ (miteinander reden) und führt von sehr einfachen, kurzen Äußerungen hin zur Fertigkeit, kurze Informationen zu geben und ein (sehr) einfaches Gespräch zu führen, wenn es in einen klar definierten, vertrauten Alltagskontext eingebettet ist.

Lesen

entwickelt sich auf der Ebene einzelner Wörter und Wortgruppen hin zum Verstehen einfacher Aussagen und Sätze unter Berücksichtigung der Interessensentwicklung des Kindes.

Schreiben

fokussiert das Abschreiben und Übertragen einzelner Wörter und Wortgruppen bis hin zum Schreiben sehr einfacher, kurzer Sätze nach Vorgabe. In der Primarstufe liegt der Schwerpunkt auf den Kompetenzbereichen Hören und Sprechen. Dem Lesen und Schreiben kommt im Laufe der einzelnen Schulstufen größere Bedeutung zu.“

In den didaktischen Grundsätzen des Fachlehrplans werden exemplarisch Themenbereiche angeführt, die in allen Schulstufen wiederkehrend und vertiefend bearbeitbar sind: Familie und Freundeskreis, Freizeit und Schule, Wohnen und Umgebung, Körper und Gefühle, Kinderliteratur und Medien, Welt der Fantasie und Kunst, Jahresablauf und Feste, Welt und Wirtschaft, Natur und Technik, mit Schwerpunkt auf den Kompetenzbereichen Hören und Sprechen. Dem Lesen und Schreiben kommt im Laufe der einzelnen Schulstufen größere Bedeutung zu.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche 3. Schulstufe

 Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

-       kurze Äußerungen (Fragen, Aussagen, Anweisungen) zu vertrauten Themen und Inhalten erfassen und verstehen, wenn langsam und deutlich gesprochen und gegebenenfalls multisensorisch unterstützt wird (gegebenenfalls unter Nutzung audiovisueller und digitaler Medien).

-       aus kurzen Hörtexten mit geringem Wortschatz zu vertrauten Themen und Inhalten Informationen erfassen und verstehen, wenn langsam und deutlich gesprochen und gegebenenfalls multisensorisch unterstützt wird.

Kompetenzbereich Sprechen

(zusammenhängendes Sprechen und an Gesprächen teilnehmen)

Die Schülerinnen und Schüler können

-       erarbeitete Wörter und kurze Äußerungen bei möglichst verständlicher Aussprache und Intonation bewusst mit- und nachsprechen, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.

-       mit erarbeiteten Phrasen und Äußerungen über vertraute Themen und Inhalte kurze Informationen geben, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.

-       mit erarbeiteten sprachlichen Mitteln zu vertrauten Themen und Inhalten unter Einhaltung von Gesprächsregeln kurze Dialoge führen, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

-       kurze Wörter und Phrasen ganzheitlich wiedererkennend lesen, verstehen und mit einem situativen Kontext in Verbindung bringen.

-       kurze Texte in einfacher Sprache (Dialoge, Kinderbücher, Sach- und Gebrauchstexte ua.) zu vertrauten Themen und Inhalten mitlesen sowie wesentliche Informationen erfassen und verstehen.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

-       Wörter und Phrasen nach Vorbild schreiben, das fremdsprachliche Schriftbild bewusst wahrnehmen und in Beziehung zu ihren eigenen Sprachen setzen.

-       kurze Texte zu vertrauten Themen und Inhalten mit einzelnen Wörtern ergänzen und verändern.

Informationen zu den Lehrplänen, ihre Struktur und Inhalte, Materialien/Downloads sowie Kompetenzraster und Lernaufgaben finden Sie auf: https://www.paedagogikpaket.at/massnahmen/lehrplaene-neu.html 

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