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Entscheidungsmöglichkeiten ausgedehnt – Elternwirkung geschwächt

Ab 1.9. 2018 werden die geänderten Bestimmungen für die Schulgremien (Klassen-, Schulforum, Schulgemeinschaftsausschuss) ihre Gültigkeit erlangen.

Einige Bestimmungen treten allerdings außer Kraft noch bevor sie jemals zur Anwendung gekommen sind.

Mit 1. September 2018 sollte der § 64 die neue Überschrift „Klassenforum, Schulgemeinschaftsausschuss“ erhalten und durch Ergänzung des § 64 Abs. 1 um den Satz:

„In allgemein bildenden höheren Schulen ist darüber hinaus für jede Klasse der Unterstufe ein Klassenforum einzurichten.“

sollte auch an jenen Schulen, an denen neben SchülerInnen ab der 9. Schulstufe auch unmündige Kinder unterrichtet werden (AHS-Langform) ein Schulgremium auf Klassenebene (Klassenforum) eingerichtet werden.

Diesem Klassenforum wären allerdings noch weniger Kompetenzen (§ 64 Abs. 2, 2a - 2d) zugefallen als dem gleichnamigen Gremium an Volksschulen, NMS,...

Im Zuge der Novelle zur Implementierung der Deutschförderklassen wurden dieser dem § 64 Abs. 1 angefügte Satz wieder gestrichen „In allgemein bildenden höheren Schulen ist darüber hinaus für jede Klasse der Unterstufe ein Klassenforum einzurichten.“ (lt. beschlossener Regierungsvorlage, BGBl bei Drucklegung noch nicht veröffentlicht.) und § 64 Abs. 2 in den derzeit gültigen Stand zurückversetzt: „Neben den auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen übertragenen Entscheidungsbefugnissen obliegt dem Schulgemeinschaftsausschuss:“  BGBl. I Nr. 35/2018 veröffentlicht am 16.06.2018

Ab 1. September 2018 erhält die Schulleitung in vielen Angelegenheiten ein „eigenes“ Stimmrecht. Außerdem werden alle Entscheidungen nur mehr die „einfache Mehrheit“ der Stimmen brauchen.

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