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Die gesetzliche Schülerunfallversicherung bei der AUVA gilt nur, wenn die Kinder und Jugendlichen als "Schüler" tätig sind (während des Unterrichts, während einer Schulveranstaltung ...) und auf dem (direkten) HIn- und Rückweg,

nicht jedoch in der Freizeit und nicht in den Ferienzeiten

und auch nicht, wenn Kinder anderwertig unterrichtet werden (zB häuslicher Unterricht)

Bei viele Veranstaltungen an der Schule, die jedoch keine Schulveranstaltungen oder schulbezogenen Veranstaltungen sind, sondern oftmals über den Elternverein organisiert, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Freiwillige Unfallfürsorge in der Steiermark

Seit 1.10 1995 sind wir als Landesverband deshalb Vertragspartner der Wiener Städtischen Vers. AG, Landesdirektion Steiermark.
So können Eltern für ihre Schulkinder in der Steiermark für einen Jahresbeitrag von € 3,90 eine Unfallversicherung abschließen, die auch außerhalb der Schulzeiten gilt: rund um die Uhr und weltweit.
Gestartet wurde mit einem, Angebot ausschließlich für Schulpflichtige an steirischen Pflichtschulen. Wegen der günstigen Konditionen bestand bald der Wunsch auf Ausweitung auch auf Schulpflichtige, welche eine AHS besuchen.
Seit dem Schuljahr (2019/20) ist das Angebot auf alle SchülerInnen in der Steiermark bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im laufenden Kalenderjahr ausgeweitet!
UND: anders als die gesetzliche Unfallversicherung durch die AUVA gilt diese Versicherung auch, wenn die Kinder nicht in einer Schule eingeschrieben sind.
So ist zB auch häuslicher Unterricht versichert.

Die Schulen erhielten auch heuer die Informationsblätter zugesandt mit der Bitte, diese an die Eltern weiterzuleiten. Bitte fragen Sie nach, falls Sie die Information nicht erhalten haben. Sie können diese aber auch über unsere Homepage erhalten, indem Sie auf den Kreis „Service“ klicken. 
Dort finden Sie auch die Mitteilung, was Sie tun müssen, wenn Sie die Versicherung für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder in Anspruch nehmen wollen.

Der Beitrag ist unverändert niedrig geblieben: € 3,90.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem auf die Einzahlung des Jahresbeitrages folgenden Tag, Null Uhr, und endet am letzten Tag der darauffolgenden Sommerferien, 24 Uhr. Unfälle von im vergangenen Schuljahr versicherten Kindern, die zwischen diesem Tag und dem 30.9. desselben Kalenderjahres auftreten, sind im Rahmen der vereinbarten Leistungen prämienfrei gedeckt.
Es entstehen keine langfristigen Verpflichtungen. Eltern können jährlich neu entscheiden, ob sie ihr Kind versichern wollen.

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