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Liebe Leserinnen und Leser!                                                                                                                                                         Graz, 1.9.2020


Nach einem außergewöhnlichen und für viele belastenden Sommersemester hoffen wir auf ein Wintersemester mit Unterricht, der in der Schule stattfinden kann.
Zum Thema „Schule im Herbst 2020“ wurden bereits viele Informationen veröffentlicht, die auch über unsere Homepage erreicht werden konnten und können. Einige Maßnahmen und Aspekte werden in dieser Ausgabe unserer Zeitschrift behandelt.
Die Tabelle, die abgestuft gemäß den Farben der „Corona-Ampel“ und altersbezogen (unter 6J, 6-10, 10-14, 14+) die Maßnahmen beschreibt, finden Sie auf der Rückseite des Begleitbriefs.
Mit 1. September 2020 treten weitere Teile des Pädagogikpaketes 2018 in Kraft. Dadurch erhält die Neue Mittelschule wesentliche inhaltliche Veränderungen und die neue Bezeichnung „Mittelschule“
Fast alle Elternvereine führen im Namen des Elternvereins die Schule an, die Wirkungsbereich des Elternvereins ist. Die Änderung der Bezeichnung der Schule darf jedoch nicht „einfach so“ zur Änderung des EV-Namens führen.
Auch im Pädagogikpaket 2018 enthalten aber schon seit 1.September 2019 in Kraft, sind Änderungen für die Volksschule im Bereich der Grundschule. Diese betreffen zB. Leistungsbeurteilung und Förderung –siehe unsere Mai-2019-Ausgabe.
Zur Optimierung eines kompetenzorientierten Unterrichts wurden für alle Gegenstände und Schulstufen (Pilot-) Kompetenzraster entwickelt und den Schulen (Grundschulen und Sek. 1) zur Verfügung gestellt.

Die Grundschulen, die den Noten in der Semesterinformation und im Jahres-zeugnis nunmehr zwingend eine schriftliche Erläuterung hinzufügen müssen, haben dafür vielfach, wie vom BMBWF auch ausdrücklich zugelassen, Teile des Kompetenzrasters verwendet, oftmals jedoch ohne Beachtung der Formvorschriften der Zeugnisformular-verordnung, die erst knapp vor Schulschluss in Kraft getreten ist.
Die Überprüfung der Bildungsstandards in der 4. und 8. Schulstufe war in den letzten Jahren ausgedehnt worden. Schulen konnten/können freiwillig bereits am Ende der 3. und 7. Schulstufe oder am Beginn der 4. und 8. Schulstufe an einer informellen Kompetenzmessung (IKM) teilnehmen. Ab dem Schuljahr 20/21 soll ein weiterer Schritt erfolgen hin zur individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) verpflichtend in den Schulstufen 3 und 4 sowie 7 und 8. Derzeit liegt die Änderung der entsprechenden Verordnung erst im Entwurf vor. Wir haben gefordert, dass die Eltern umfassender in die Evaluation eingebunden werden.
Homeschooling bzw. Distance-Learning haben die Kosten für die Eltern weiter in die Höhe getrieben. Die Forderungen der Schulen an die Ausstattung der Kinder mit Tablets, Notebooks etc. steigen spürbar.
So kommt die Schulkostenstudie der Arbeiterkammer gerade recht. Wichtig wäre es, dass möglichst viele Eltern mitmachen: www.schulkosten.at 

Wir freuen uns auf zahlreiche Berichte und eine rege Zusammenarbeit

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Schmid

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