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Das österreichische Schulsystem / Bildungssytem graphisch-Deutsch weitere Sprachen hier
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Das österreichische Schulsystem / Bildungssytem graphisch-Deutsch weitere Sprachen hier
Rechtsgrundlage: Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das Verfahren zur Aufnahme in Schulen Aufnahmsverfahrensverordnung
>> § 3: für die Aufnahme in die 1. Stufe
der Mittelschule (MS) (bis 1.9.2020 NMS) und der Allgemein bildenden höheren Schule
>> § 3a: für die Aufnahme in
die 1. Stufe von berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
die Polytechnsche Schule sowie
die 5. Klasse der Allgemein bildenden höheren Schule
Erlass: Verfahren zur Aufnahme an öffentlichen Schulen vom 5.11.2008 GZ.: ISchu1/68 - 2008
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Schule. Das konkrete Datum der Anmeldung innerhalb dieser Frist ist für die Aufnahme nicht entscheidend. Die Anmeldung an der Schule wird auf der Rückseite des Originals der Schulnachricht von der Schule bestätigt (Schulstempel, Datum, Uhrzeit und Unterschrift). Bei Anmeldungen an mehreren Schulen gilt die nach Datum und Uhrzeit an der ersten Stelle angeführte Schule als Wunschschule. Nur diese ist berechtigt, Ihrem Kind einen Schulplatz vorläufig zuzuweisen.
siehe auch hier
Aufnahmevoraussetzung >>> § 21 c SchOG
Bei Anmeldung in eine Mittelschule ist zu beachten, dass es sich bei diesen Schulen um allgemeinbildende Pflichtschulen handelt; d.h. dass Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz in Ihrem Schulsprengel hat (ausgenommen Privatschulen), während der Besuch einer "sprengelfremden" Schule nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist -siehe Sprengelschule.
Bei der Anmeldung in eine AHS ist zu beachten, dass es
1. Aufnahmevoraussetzungen gibt, die allerdings erst durch das Jahreszeugnis nachzuweisen sind siehe SchOG § 40
2. nur bei entsprechender Verfügbarkeit eines Schulplatzes eine Aufnahme erfolgen kann. >> siehe Reihungskriterien (ausgen. Privatschule) >>> § 5
Erlass:Aufnahme in die erste Stufe einer allgemein bildenden höheren Schule mit Unter- und Oberstufe vom 27.06.2012 GZ.: IVAu1/11-2012 -
Die Aufnahme erfolgt unmittelbar aufgrund eines privatrechtlichen Aufnahmevertrages. Informationen sind direkt bei der jeweiligen Privatschule einzuholen
Elterninfoblatt Sek I für das Aufnahmeverfahren an öffentlichen Mittelschulen und allgemein bildenden höheren Schulen (Unterstufe) für das Schuljahr 26/27 >>link
Elterninfoblatt Sek II für das Aufnahmeverfahren an öffentlichen allgemein bildenden höheren und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für das Schuljahr 2627 >>link
Die Termine der Eignungsprüfungen werden von den Bildungsdirektionen so verordnet, dass ein geordnetes Aufnahmsverfahren gewährleistet ist. siehe nachstehend
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TERMINE:
BITTE beachten Sie, dass manche Eignungsprüfungstermine vor dem Anmeldetermin liegen.
Rundschreiben zur Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik, den Kollegs für Elementarpädagogik, den Kollegs für Sozialpädagogik, den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe sowie für den Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik (AUL) RS 2/2024 BMBWF
Eignungsprüfungensind abzulegen
1. für die allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung 10. bis 12. März 2026
2. für die allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung 23. Jänner bis 13. Februar 2026
3. für die höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten mit besonderen Anforderungen in künstlerischer Hinsicht 7. Februar 2026
4. für die kunstgewerblichen Meisterschulen 13. Juni 2026
5. für die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik 6. Februar 2026
6. für die Handelsakademie für SkisportlerInnen 23. und 24. März 2026
7. für die Mittelschulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung 9. bis 13. Februar 2026
Fragen des Schulwechsels – Übertritte bzw. Aufnahme in die erste Schulstufe; Wiederverlautbarung
Erlass des LSR 2013 >> link
dazu keine Veröffentlichung einer aktualisierten Fassung der Bildungsdirektion ;
siehe Archiv 2020
Die sogenannte "AHS-Reife" besitzt, wer die Aufnahmekriterien erfüllt.
§ 40 (1) SchOG regelt die Aufnahmsvoraussetzungen für die Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS).
Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr
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