Menu
Menu

 Der Grundsatz der Schulgeldfreiheit verbietet, die Eltern zur Bezahlung von Kosten heranzuziehen, die für die Unterrichtserteilung im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts anfallen. Dh.: weder Honorarkosten noch Eintrittsgelder dürfen den Eltern abverlangt werden, wenn diese im Rahmen des Unterrichts anfallen.

siehe auch Thema:  Schulgeldfreiheit

Siehe auch: Externe Experten an Schulen – Wer zahlt?  >>> Österr. Gemeindebund

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Nächste Veranstaltungen

Sep
10

10.09.2025 18:30 - 19:30

Nov
5

05.11.2025 18:30 - 20:00

Karmeliterplatz 2, 8010 Graz

Mach, was du kannst!

Mach was du kannst

Sommerakademie 2025

AKJF

Hotline für Schule und Eltern

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 - Bildung und Gesellschaft

land steiermark