Menu
Menu

Viele Eltern sahen und sehen sich außer Stande, bei der Auswahl der Schulbuchtitel mitzureden. 

ABER:  Jetzt geht es nicht nur um die Wahl der Titel. 

JETZT geht es darum, ob die Kinder auch "echte" Bücher in die Hand bekommen, oder sie ständig vor dem Computer sitzen müssen.

DAHER: Sorgen Sie dafür, dass sie mitentscheiden können!

Wer darf mitentscheiden?

"Es wird darauf ausdrücklich hingewiesen, dass die Elternvertretung und ab der 9. Schulstufe die Schülervertretung ein Mitbestimmungsrecht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln (§ 58 Abs. 2 Z 2 lit. c und § 61 Abs. 2 Z 2 lit. c des Schulunterrichtsgesetzes) haben." (RS  6/2022)

siehe: wo ist welches Gemium einzurichten 

Related Post

  • Schulbuchaktion - Mitbestimmung gefragt

    Mittwoch, 23. März 2022 00:00

    Die Mitwirkungsrechte bleiben aufrecht, lediglich Rundschreiben, Limitverordnung und allgemeine Erläuterungen erscheinen jährlich.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Autonomie braucht Garantie

keyvisual Autonomie RGB

Newsletter An-/Abmeldung

Nächste Veranstaltungen

Nov
5

05.11.2025 18:30 - 20:00

Karmeliterplatz 2, 8010 Graz

Dez
9

19:00 09.12.2025 - 20:00 07.04.2026

Mach, was du kannst!

Mach was du kannst

Präventionsprojekte für Schulen

https://schullandkarte.at/     verrckt na und

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Hotline für Schule und Eltern

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 - Bildung und Gesellschaft

land steiermark