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Grundsätze laut Lehrplan

In den Lehrpläne der einzelnen Schularten, finden sich jeweils im allgemeinen didaktischen Teil deutliche Hinweise auf die Grundsätze, die bei der Planung und Durchführung des Unterrichts insbesondere zu beachten sind:

 Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler

 Förderung durch Differenzierung und Individualisierung
o Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten,
o Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit,
o auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld,
o Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs,
o Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist,
o Entwicklung von Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten,
o Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.

 Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt
 Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung
 Sachgerechtheit

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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