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Die "Tagesbetreuung" besteht aus drei Bereichen:

+ Gegenstandsbezogene Lernzeit (GLZ): zur Festigung, Förderung und Sicherung des vermittelten Lehrstoffs – umfasst auch schriftliche Aufträge und Arbeiten. Neue Lehrstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Die Betreuung erfolgt durch LehrerInnen.

+ Individuelle Lernzeit (ILZ): zur Erledigung der Hausübungen, zur Wiederholung und Aneignung des Lehrstoffes sowie zur Vorbereitung auf Prüfungen, Tests, Schularbeiten, Referate, u. a. Die Erfüllung dieser Aufgabe kann durch LehrerInnen, ErzieherInnen oder ErzieherInnen für die Lernhilfe (SchOG § 8) erfolgen; bei den öffentlichen Pflichtschulen in der Steiermark werden aus bezahlungstechnischen Gründen (Dienstpostenplan) nur LehrerInnen eingesetzt.

+ Freizeit: (einschließlich der Verpflegung) mit freiem Spielen und verschiedenen Angeboten (z. B. Sport, Musik, Werken und Basteln, Ausgänge und Ausflüge u.v.m.) Die Betreuung erfolgt durch Personal, welches der Schulerhalter bereitzustellen hat. Dies sind entweder LehrerInnen, ErzieherInnen, ErzieherInnen für die Lernhilfe, FreizeitpädagogInnen, oder Personen mit anderer durch Verordnung des zuständigen Bundesministers festzulegender, für die Aufgaben im Rahmen der Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulformen befähigender Qualifikation.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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