Menu
Menu

 Schulwechsel:

Im Falle eines (freiwilligen) Schulwechsels an eine Schule, an welcher ein anderes Endgerät verwendet wird, ist es erforderlich, dass die Erziehungsberechtigten ein weiteres Endgerät zum vollen Kaufpreis anschaffen, damit die Teilhabe der Schülerin oder des Schülers am Unterricht gewährleistet bleibt.
Inwieweit für Härtefälle eine Unterstützungsmöglichkeit bzw. auch eine generelle Tauschmöglichkeit organisiert werden kann, befindet sich in Abklärung und Ausarbeitung.
(aus: Beantwortung im Auftrag von SektChefin Mag. Dr. Rauskala vom 14. Mai 2021)

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Mach, was du kannst!

Mach was du kannst

Sommerakademie 2025

AKJF

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark