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Institutionelle Vorkehrungen 

Einrichtung eines Krisenteams einschließlich IT-Koordinator/in 
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Verantwortlich für das unmittelbare schulische Krisenmanagement und die Koordination der Maßnahmen ist primär die Schulleitung, die neben Lehrkräften je nach Bedarf auch Personen aus dem psychosozialen Unterstützungssystem, dem Kreis der Schulärztinnen bzw. Schulärzte, der Nachmittagsbetreuung oder der Schul- und Internatserhalter heranziehen kann.

Aufgabe des Krisenteams:

Vorkehrungen (organisatorisch und pädagogisch) treffen, die für die Fortführung des Unterrichts in den verschiedenen Ampelphasen erforderlich sind. Das oberste Ziel ist und bleibt, möglichst umfassend Normalität und ein Höchstmaß an gewohnter Struktur im schulischen Betrieb zu gewährleisten – auch bei einem Wechsel der Ampelphase.

Es können auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte oder im Fall von Klein- und Kleinstschulen Vertreter/innen der Gemeinden dazu eingeladen werden, ihre Mitarbeit und Expertise in das Krisenteam einzubringen.

Vorkehrungen für Ortsungebundener Unterricht („Distance-Learning“)

• Vereinheitlichung von Lern- und Kommunikationsplattformen
• Abstimmung unter den Lehrkräften hinsichtlich Umfang und Gestaltung von Arbeitsaufträgen sowie ein klarer zeitlicher und organisatorischer/struktureller Rahmen, in dem Lernen erfolgreich stattfinden kann; ...

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Geltungsbereich der Inhalte

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