Menu
Menu

Rolle der Gesundheitsbehörde:

Festgehalten wird, dass im Falle einer Epidemie die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde für die Schließung von Kindergärten, Schulen und ähnlichen Anstalten zuständig ist. Ist mehr als ein Bezirk betroffen, geht diese Kompetenz auf den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau über. Die Gesundheitsbehörde verständigt die Schulbehörde, die die Schließung durchzuführen hat.
Ab dem Moment, in dem die Gesundheitsbehörde tätig wird, ist deren Anweisungen in jedem Fall Folge zu leisten.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Mach, was du kannst!

Mach was du kannst

Sommerakademie 2025

AKJF

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark