Menu
Menu

Hausübungen gewissenhaft zu erledigen zahlt sich aus

Hausübungen, die den gesetzlichen Intentionen entsprechen, führen zu einer Sicherung des Unterrichtsertrages. Regelmäßig aufgetragene und erledigte Hausübungen mit aufschlussreichem Feedback durch die jeweiligen Lehrpersonen helfen auch, den Lernstress vor Leistungsfeststellungen (Schularbeiten, Tests, Prüfungen, ...) gering zu halten.
Hausübungen sind Teil der Mitarbeit – siehe oben: § 4 Leistungsbeurteilungsverordnung

Mitarbeit ist eine wichtige Form der Leistungsfeststellung und Basis für die „Note“:

§ 18 Schulunterrichtsgesetz
(1) Die Beurteilung der Leistungen der Schüler in den einzelnen Unterrichtsgegenständen hat der Lehrer durch Feststellung der Mitarbeit der Schüler im Unterricht sowie durch besondere in die Unterrichtsarbeit eingeordnete mündliche, schriftliche und praktische oder nach anderen Arbeitsformen ausgerichtete Leistungsfeststellungen zu gewinnen.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Mach, was du kannst!

Mach was du kannst

Sommerakademie 2025

AKJF

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark