Menu
Menu

Mehrheitserfordernisse

aber Mehrheitserfordernisse werden „gelockert“ - keine Zweidrittel-Entscheidungen mehr!

Für alle Beschlüsse des Schulforums und des Schulgemeinschaftsausschusses ist nur mehr die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Bei Stimmengleichheit in Fällen, die einer Entscheidung bedürfen, entscheidet in Schulforum und SGA der Schulleiter;

in Beratungsangelegenheiten gilt der Antrag als abgelehnt.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Mach, was du kannst!

Mach was du kannst

Sommerakademie 2025

AKJF

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark