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Die Einschränkung auf Wiederholen und Vertiefen fiel Ende März.
Die Entscheidung, ob neuer Stoff vermittelt wird oder es zu einer weiteren Vertiefung kommt, muss mit Ausnahme des Berufsschulwesens schulautonom getroffen werden. Unabhängig von der Entscheidung – „Neuer Stoff“ oder „Vertiefung“ – soll bei der Menge der Inhalte mit Augenmaß vorgegangen werden, um eine Überforderung der Schülerinnen und Schüler und der Eltern und Erziehungsberechtigten zu vermeiden.

Die Ausdehnung des Fernbetriebs bis Ende April wurde angekündigt.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

EU-Schulprogramm

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Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

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Gemeinsam stark für Kinder

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Bildung wirkt

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