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Am 15. März beschloss die Bundesregierung alle Schulen zu schließen. Das hieß für die Volksschulen, die AHS Unterstufe, die Neuen Mittelschulen sowie auch die Sonderschulen, dass sie ab Montag, den 16.3. nur mehr für jene Schülerinnen und Schüler offen standen, deren Eltern außer Haus erwerbstätig sein mussten (speziell in kritischen Bereichen, insbesondere Gesundheit, Sicherheit, Lebensmittelhandel und Verkehrsinfrastruktur bzw. Alleinerzieher/innen), und deren Kinder nicht betreut waren.
Es wurde Wert gelegt auf die Feststellung:
Das Bildungssystem als Institution arbeitet weiter. Es wird auf einen Fernbetrieb und „Unterricht light" umgestellt.

Das BMBWF informierte daher:

Der Fokus des Unterrichts in allen Schulstufen ist ab der kommenden Woche bis zu den Osterferien die Vertiefung und Festigung bereits durchgenommener Lehr- und Lerninhalte. Neue Inhalte werden nicht vermittelt. Die Schulen werden angehalten, für diesen Zeitraum ihren Schülerinnen und Schülern Übungs- und Vertiefungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Es wird sichergestellt, dass keine Schülerin und kein Schüler durch den Entfall des normalen Unterrichts ein Unterrichts- oder Lehrjahr verliert.

Anmerkung:

Diese Zusicherung, dass keine Schülerin und kein Schüler durch den Entfall des normalen Unterrichts ein Unterrichts- oder Lehrjahr verliert, konnte und kann nur insofern eingehalten werden, als hinsichtlich Leistungsfeststellung und der Beurteilung für das ganze Schuljahr sowie hinsichtlich Aufsteigen extreme „Zugeständnisse“ verordnet wurden, so dass formal keine Wiederholung der Schulstufe / kein Verlust eines Unterrichts-oder Lehrjahres wegen „Corona“ passieren darf. Inhaltlich wird es wohl anders aussehen.

Für viele werden die Auswirkungen im nachfolgenden Schuljahr sichtbar werden. Der Verlust eines Jahres wird möglicherweise nur verschoben.

Fernlehre - BMBWF: Alle Infos für Lehrende, Schüler/innen und Eltern

Journaldienste:

Die Schulen wurden verpflichtet einen Journaldienst einzurichten. Der jeweilige Stundenplan am Standort gab die Dauer der Anwesenheit des Journaldienstes vor.
Eltern sollten so die Möglichkeit haben, verlässlich eine Kontaktperson zu erreichen.

Der Kontakt BMBWF mit der Elternvertretung war und ist rege.

Herr BM Faßmann sorgte für einen regelmäßigen Kontakt zwischen BMBWF und Elternvertretungen, reagierte auf Anregungen mit Anpassungen seiner Vorgaben und sorgte für unmittelbare Weiterleitung von neuen Informationsschreiben an die Elternvertretung und auch für eine sofortige Veröffentlichung auf der Homepage des BMBWF.
So konnten immer wieder rasch erforderliche Verbesserungen und Erleichterungen für die Eltern erreicht werden:

Die anfängliche Einschränkung der Betreuung auf eine bestimmte Zielgruppe von Kindern (Eltern in kritischen Bereichen, insbesondere Gesundheit, Sicherheit, Lebensmittelhandel und Verkehrsinfrastruktur bzw. Alleinerzieher/innen) wurde aufgehoben – jedes Kind durfte Betreuung in Anspruch nehmen, wenn es die Eltern brauchten.
Betreuung wurde auch für die Karwoche angeboten, und war Dank freiwilliger Leistungen von Lehrpersonen auch tatsächlich möglich.


Wegen großer „Qualitätsunterschiede“ beim Fernbetrieb bzw. Unterricht light, was nach Änderung der Diktion „Fernlehre/Distance Learning“ hieß, sowie auch bei der Betreuung wurden vom BMBWF am 26. März 2020 Leitlinien erlassen.

Leitlinien für die Fernlehre/das Distance Learning

• Es werden keine neuen Lehrinhalte vermittelt!
• Die Schulleitungen organisieren bei Bedarf ein Übergabe-/Ablagesystem im Eingangsbereich, das die Abholung von Aufträgen und die Abgabe von Aufgaben für mehrere Tage ermöglicht.
• Die Lehrer/innen stellen jedenfalls Arbeitsmaterialien für ihre Schüler/innen bereit;
• dabei stellen sie sicher, dass diese in Anspruch und Umfang angemessen sind.
• Sie nutzen vorhandene und bekannte E-Learning-Systeme, wenn die technischen Ausrüstungen vorhanden sind (Unterstützung aus dem e-buddy System)
• und geben zuverlässig zeitnahes Feedback über die bereits erledigten bzw. abgegebenen Arbeiten.
• Die Klassenvorstände bzw. Klassenlehrer/innen halten die Kommunikation mit Erziehungsberechtigten bzw. den Schülerinnen und Schülern aufrecht.
• Dabei ist besonders auf leistungsschwächere Schüler/innen Rücksicht zu nehmen und diesen vermehrt individuelle Betreuung zukommen zu lassen.


Eine (ministerielle) Aufforderung, die eher nicht eingehalten wurde:

Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass sich Apps für Soziale Netze (WhatsApp, Signal, Instagram etc.) abseits von datenschutzrelevanten Fragen auch aus pädagogisch didaktischen Gründen nicht für den schulischen Einsatz eignen.
Bitte verzichten Sie daher darauf, Übungsblätter oder andere Lernmaterialen über diesen Kanal zu übermitteln.
Diese Apps sollten – wenn überhaupt – nur zur niederschwelligen Kommunikation genutzt werden, um z. B. in Kontakt mit den Eltern zu bleiben, nicht jedoch für andere schulische Zwecke.

siehe auch die Mitteiung der BD Steiermark vom 28.05.2019 : WhatsAPP nur für private Nutzung


Vorgaben für Betreuung erfolgten:

Nach Klagen von zahlreichen Eltern, dass ihren Kindern erst am Abend die Arbeitsaufträge erledigen konnten, weil dies während der Betreuungszeit in der schule nicht stattfinden durfte, wurde dazu festgehalten, dass die Erledigung der Arbeitsaufträge zu ermöglichen ist.


Die Einschränkung auf Wiederholen und Vertiefen fiel Ende März.
Die Entscheidung, ob neuer Stoff vermittelt wird oder es zu einer weiteren Vertiefung kommt, muss mit Ausnahme des Berufsschulwesens schulautonom getroffen werden. Unabhängig von der Entscheidung – „Neuer Stoff“ oder „Vertiefung“ – soll bei der Menge der Inhalte mit Augenmaß vorgegangen werden, um eine Überforderung der Schülerinnen und Schüler und der Eltern und Erziehungsberechtigten zu vermeiden.

Die Ausdehnung des Fernbetriebs bis Ende April wurde angekündigt.


Nach weniger als 1 Woche werden am 31. März 2020 neue Leitlinien erlassen, die die Leitlinien vom 26. März ergänzten bzw. modifizierten.
Leitlinien für die Fernlehre/das Distance Learning nach den Osterferien:
o Auf die Wichtigkeit der Vermeidung von Überforderung wird wieder hingewiesen,
o die Koordinierungsaufgabe der Klassenlehrerin bzw. des Klassenvorstands wird hervorgehoben,
o die Begleitung der SchülerInnen durch ihre Lehrkräfte wird ausdrücklich gefordert,
o ebenso dass diese den Kindern regelmäßig Rückmeldungen geben.

Festgehalten wird:
Es finden bis auf Weiteres keine Leistungsfeststellungen statt.
Die im Rahmen der Überbrückungsphase erbrachten Leistungen fließen als Mitarbeit in die Jahresbeurteilung mit ein. 

Die Schulleitungen erhielten ua. den Auftrag mit der Bildungsdirektion Lösungsansätze zu erarbeiten, wenn Erziehungsberechtigte nicht erreichbar sind
und ggf. mit außerschulischen Organisationen zusammenzuarbeiten, die die Betreuung von SchülerInnen unterstützen können.

LehrerInnen wurden ua. angewiesen:
Es sollen vorhandene und bekannte E-Learning-Systeme genützt werden, wenn die technische Ausrüstung vorhanden ist. Allerdings sollen auf  Klassenebene so wenig wie möglich unterschiedliche Systeme zum Einsatz kommen.

Erreichbarkeit wichtig (zB. „Sprechstunde“ per Email)
 Auch Hinweise für die Erziehungsberechtigten wurden angeführt.


Am 27. April 2020 wurde den Eltern eine etappenweise Rückkehr der Kinder in die Schule angekündigt allerdings großteils in reduziertem Ausmaß (Schichtbetrieb).
Den Beginn machten am 4. Mai die sogenannten Abschlussklassen mit Unterricht an allen Schultagen zur Vorbereitung auf die abschließenden Prüfungen, die mit vielerlei Erleichterungen am 25. Mai starteten.
Am 18. Mai folgten die Kinder an Volksschulen, der NMS, der AHS Unterstufe und der Sonderschulen sowie alle Deutschförderklassen im Schichtbetrieb.
Der „Rest“ schließlich begann ebenfalls im Schichtbetrieb am 3. Juni.

Die rechtliche Basis für all diese Mitteilungen, nämlich die C-SchVO wurde erst am 13. Mai 2020 kundgemacht und rückwirkend mit 16. März in Kraft gesetzt

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