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Formen des Nachteilsausgleichs

Ein Nachteilsausgleich ist immer auf den konkreten Einzelfall und die individuelle Behinderung abzustellen. Mögliche Nachteilsausgleiche beziehen sich vor allem auf die Veränderung äußerer Bedingungen der Leistungsüberprüfung:
• Zeitlich:
Verlängerung von Vorbereitungs-, Pausen- und Arbeitszeiten, Unterbrechungen
• Räumlich:
Gewährung besonderer räumlicher Bedingungen, einer besonderen Arbeitsplatzorganisation, z.B. ablenkungsarme, geräuscharme, blendungsarme Umgebung (etwa durch die Nutzung eines separaten Raumes)
• Stärkere Gewichtung der nicht benachteiligten Bereiche (schriftliche oder mündliche Leistungen)
• Personell:
Assistenz (z.B. bei der Arbeitsorganisation, Aufgaben vorlesen, erklären)
• Technisch:
Bereitstellung besonderer technischer Hilfsmittel (z.B. Lesegerät, Laptop/PC als Schreibhilfe)
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* Quelle: Nachteilsausgleich -Stadtschulrat Wien. Da sich die Argumentation auf österreichweite Rechtsgrundlagen stützt, auch für andere Bundesländer anwendbar! 

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