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Was ist ein Nachteilsausgleich und was soll dadurch erreicht werden?

Durch einen Nachteilsausgleich bekommen Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen durch gezielte Hilfestellungen die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten nachzuweisen.
Es geht darum, den Blick auf die individuellen Möglichkeiten, Prüfungen erfolgreich absolvieren zu können, zu richten. So wird eine Kompensation des mit einer Behinderung verbundenen Nachteils hergestellt.
Dabei ist auf die individuelle Benachteiligung der Schülerin bzw. des Schülers einzugehen, soweit die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht wird und ohne dass die Leistungsanforderung grundlegend verändert wird.
Wurde eine Leistung mit Maßnahmen eines Nachteilsausgleichs erbracht, so stellt diese eine gleichwertige Leistung dar. Somit sind Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung eine entsprechende Leistung nicht erbringen können unter Bedachtnahme auf den wegen der Behinderung erreichbaren Stand des Unterrichtserfolges zu beurteilen.

Art und Umfang von Nachteilsausgleichen sind stets so auszurichten, dass die in der Behinderung begründete Benachteiligung ausgeglichen und dem Grundsatz der Chancengleichheit entsprochen wird.
Es geht nicht um eine Bevorzugung durch geringere Leistungsanforderungen, sondern um eine kompensierende, aber inhaltlich zielgleiche Gestaltung der Leistungssituation.

Geltungsbereich der Inhalte

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