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Das Bildungsministerium hat sich zum Ziel gesetzt, durch den Einsatz von Schnelltests eine rasche Verdachtsfallabklärung von möglichen COVID-19-Fällen am Schulstandort zu ermöglichen.  aktualisiert: 5.12.2020

ab 7.12.2020

Durch den Einsatz von Antigen-Schnelltests soll eine rasche Verdachtsfallabklärung von COVID-19-Fällen am Schulstandort ermöglicht werden. 

Siehe: Schulbetrieb ab 7. Dezember Einsatz von Schnelltests

11.11.2020:

Zum Einsatz kommen Antigen-Schnelltests sowie Testungen nach dem RTLamp-Verfahren. Der Unterricht am Standort lässt sich auf diese Weise so reibungslos
wie möglich durchführen. Pressekonferenz  vom 11.11.2020  pdf Neue Testverfahren an Schulen 

Neues Verdachtsfallmanagement: 

Elternbrief und Einverständniserklärung   >>> hier

Geltungsbereich der Inhalte

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