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Aktualisiert: 22. April.2020:  Stornokosten - Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds

 "Um Schulen und Erziehungsberechtigte von den Kosten zu entlasten, wurde von der Österreichischen Bundesregierung der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (idF. „Härtefonds") ins Leben gerufen. Der Härtefonds übernimmt die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtätige Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG. Ersatzfähig sind Kosten für Beiträge an mehrtägige Schulveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 SchuVV, die vom Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen wurden. Antragsberechtigt sind Schulen nach dem Schulorganisationsgesetz oder land- und forstwirtschaftliche Bundesschulen, land-wirtschaftliche Fachschulen des Bundes und die Forstschule."

Bitte beachten Sie, dass die Maßnahmen nur gelten für Veranstaltungen, die Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind >> siehe EB Dez.2015: Arten von Veranstaltungen

pdf Juristische Guidelines

pdf Allgemeine Informationen      FAQ zu Schulstornokosten Schulstornofonds

pdf Leitfaden: Kostenersatz gemäß COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) pdf COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz


Geschäftszahl: 2020-0.174.399 -Information betreffend Schulveranstaltungen bzw. schulbezogene Veranstaltungen sowie Auslandsdienstreisen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Outdoor-Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden müssen abgesagt werden, Indoor-Veranstaltungen mit über 100 Personen ebenfalls.

Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz  pdf Erlass des BMSGPK vom 10.3.2020

Dies gelte ab Mittwoch bis vorerst Anfang April. Auch der Gesundheitsminister appellierte, dass der Beitrag jedes Einzelnen wichtig sei und die empfohlenen Hygienemaßnahmen einzuhalten seien. Eine Informationskampagne über die Details der Maßnahmen sei geplant. Ein positiver Trend sei immerhin in China zu beobachten, wo in den letzten 24 Stunden nur noch eine geringe Zunahme bei Neuerkrankungen verzeichnet werde.  Info lt. Homepage des Bundeskanzleramts

Auf Grund der Vorgaben, haben die Bezirksverwaltungsbehörden ihre Verordnungen erlassen.

zB BH-Graz Umgebung  VO_BHGU

Rechtliches: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html

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