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Erleichterungen für steirische Pflichtschulen- Kundmachung am 15.Juli 2019 erfolgt

Teilrechtsfähigkeit für Aktivitäten im Schulbetrieb

Die seit März 2017  bestehende Möglichkeit der Teilrechtsfähigkeit verbunden mit dem Recht, ein Schulkonto zu führen -siehe unsere Homepage Archiv 2017: schulkonto-teilrechtsfaehigkeit-fuer-pflichtschulen  soll wurde nunmehr um § 53b erweitert werden:

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