Menu
Menu

 

Gem. § 2 (1) SchOG hat die österreichische Schule die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend ... mitzuwirken. Daraus ergeben sich auch hinsichtlich Verhalten der SchülerInnen umfangreiche Informationspflichten, in bestimmten Fällen auch eine Anzeigepflicht.

  pdf ErlassGZ.: XIISchu1/592-2017  Maßstab und Grundlage jeden Handelns ist das Wohl des Kindes und das besondere Vertrauensverhältnis, das zwischen Lehrpersonen und Schüler/inne/n besteht.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Nächste Veranstaltungen

Sep
10

10.09.2025 18:30 - 19:30

Nov
5

05.11.2025 18:30 - 20:00

Karmeliterplatz 2, 8010 Graz

Mach, was du kannst!

Mach was du kannst

Sommerakademie 2025

AKJF

Hotline für Schule und Eltern

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

A6 - Bildung und Gesellschaft

land steiermark