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Neues Rundschreiben soll Verunsicherungen beseitigen

Die durch das Rundschreiben 10/2015 "kommerzielle Werbung an Schulen- Verbot aggressiver Geschäftspraktiken" ausgelöste Verunsicherung - siehe Elternbrief Dezember 2015 - soll durch die Wiederverlautbarung in ergänzter und präzisierter Fassung behoben werden. Das neue Rundschreiben spricht ausdrücklich kein (generelles) Verbot schulfremder Werbung oder von Schulsponsoring aus

Nur kommerziell motivierte Werbung verboten

Es wird betont, dass das Verbot sich ausdrücklich nur auf kommerzielle Werbung bezieht. Darunter sind Werbeaktivitäten zu verstehen, die in der Absicht unternommen werden, den Absatz von Unternehmen direkt oder indirekt zu fördern. .

Aktivitäten gemeinnütziger Einrichtungen oder von Non-Profit-Organisationen, welche die Lehrplanarbeit sowie schulische Anliegen unterstützen, werden vom vorliegenden Rundschreiben/Verbot nicht erfasst. Damit verbundene Werbung ist nicht schulfremd.

Rundschreiben Nr 14/2016 

Geltungsbereich der Inhalte

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