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§ 2  SchulDigiG

Absatz 2 definiert das Digitalisierungskonzept als Entwicklungs- und Umsetzungsplan zur Nutzung digitaler Technologien und Medien im Rahmen des IKT-gestützten Unterrichts sowie der Schul-, Personal- und Unterrichtsentwicklung und gibt damit die Ausrichtung vor. Es hat kurz-, mittel- und langfristige Entwicklungsziele und Maßnahmen zu umfassen.

Das Digitalisierungskonzept bildet den Zugang einer Schule ab, wie sie die Digitalisierung und Digitale Bildung als Teil des Schulentwicklungsplans gestalten und in ihren Alltag integrieren wird.

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