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Mit dem RS 26/2022 stellt das BMBWF klar, dass dem Österreichischen Jugendrotkreuz (ÖJRK) eine wichtige und daher zu unterstützende Stellung im Schulsystem zukommtt.

Daher ist für Lehrpersonen, die als Referentinnen und Referenten tätig sind, wird eine Möglichkeit der Abgeltung (in Form von Einrechnung in die Lehrverpflichtung) besteht..

Schulen sollen die Ziele des ÖJRK sowohl in den Unterrichtsgegenständen als auch im Rahmen von Unterrichtsprinzipien bzw. fächerübergreifenden Themen im Sinne der jeweils geltenden Lehrpläne unterstützen.


rechtliche Grundlagen

Die Aufgabe und Rolle des Österreichischen Jugendrotkreuzes (ÖJRK) ist durch das Rotkreuzgesetz (RKG) mit der Verbreitung
des Gedankengutes des Roten Kreuzes sowie von Intention und Inhalt der Genfer Abkommen an Kinder und Jugendliche sowohl im schulischen als auch außerschulischen Bereich definiert und gesetzlich verankert (§ 3 RKG).

Dem Bildungssystem kommt eine gesetzlich definierte, besondere Rolle bei der Unterstützung des ÖJRK zu (§ 12 RKG).


Angebote des ÖJRK

• Soziales Lernen und Wertebildung
• Humanitäres Völkerrecht
• Leseförderung und Medienbildung
• altersgerechte Vermittlung von Erste-Hilfe-Kompetenzen
• Gesundheitsförderung
• Lernbegleitung und Stärkung der Selbstkompetenzen
• Begleitung der Radfahrausbildung und Radfahrprüfung
• Schwimm- und Rettungsschwimmausbildungen
• Babyfit- und Pflegefit-Ausbildung

Das BMBWF stellt fest:

Unterrichtsmaterialien, Kurse und Vermittlungsangebote  tragen zur Umsetzung der Lehrpläne in unterschiedlichen Gegenständen, fächerübergreifenden Themen und Unterrichtsprinzipien der Primarstufe, Sekundarstufe I und II bei sind unter www.jugendrotkreuz.at abrufbar.


Kernkompetenzen des Österreichischen Jugendrotkreuzes

Das ÖJRK steht für:
• die Vermittlung von demokratischer, humanitärer und sozialer Bildung
• die Förderung von Selbst- und Sozialkompetenzen
• die Förderung von Humanität, Solidarität und Hilfsbereitschaft für Schülerinnen
und Schüler, Kinder und Jugendliche in und außerhalb der Schule
• das Zusammenwirken der Lehrkräfte und Eltern, um junge Menschen zu
humanitärer Gesinnung, Bereitschaft zur Integration sowie zu mitmenschlichem
und solidarischem Verhalten hinzuführen.


Schulen sollen die Ziele des ÖJRK sowohl in den Unterrichtsgegenständen als auch im Rahmen von Unterrichtsprinzipien bzw. fächerübergreifenden Themen im Sinne der jeweils geltenden Lehrpläne unterstützen.

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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