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vom 13. Juni 2022 bis 1. Juli 2022

Die  Aktion „Bring dein Kind zur Arbeit mit" ist ein möglicher Baustein im Rahmen der Bildungs- und Berufsorientierung. 

Sie wurde durch die Bildungsdirektion Steiermark per Verordnung vom 7. Mai 2022, GZ.: IVVe2/1155-2022, für die  teilnehmenden Schüler/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt.

Die Steirische Volkswirtschaftliche Gesellschaft (STVG) und ihre BerufsFindungsBegleiter laden wieder ein zur Teilnahme am Projekt

„Bring dein Kind zur Arbeit mit – TAG“

Ein Aktionstag der BerufsFindungsBegleitung und der steirischen Schulen und Unternehmen

Eingeladen sind Schülerinnen und Schüler der 3. und 7. Schulstufe mit deren Eltern
in den Wochen von
Montag, 13. Juni 2022 – Freitag, 01. Juli 2022
Eltern zeigen den Kindern ihren Arbeitsalltag und sensibilisieren, bauen Hemmschwellen ab und erweitern das Berufswahlspektrum der Kinder.
In Vertretung der Eltern können auch Verwandte oder Erwachsene im näheren Umfeld der Kinder, diese in ihren Betrieb, ihren Beruf, ihren Arbeitsalltag mitnehmen.

Ziel des „Bring dein Kind zur Arbeit mit – TAG“ ist:
 die aktive Erkundung der Arbeitswelt als Einstieg in die Berufsorientierung.
 die aktive Einbindung der Eltern in das Thema Berufsorientierung.
 den Arbeitsalltag, die Berufe der Eltern und Erwachsenen ihrer Umgebung kennen zu lernen und Eindrücke zu sammeln.
 das Interesse an regionalen Unternehmen und Berufsmöglichkeiten zu wecken.


Die Anmeldung erfolgt über die Schule!

Damit Kinder einen derartigen Tag gemeinsam mit einem Elternteil oder einem anderen nahestehenden Erwachsenen an dessen Arbeitsort verbringen können, muss die Schule des Kindes vorab die grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme durch elektronische Anmeldung der Schule bekundet haben. Dieser Link für die Anmeldung wurde den Schulen bereits zugesandt.

Erst dann erhält die Schule per Mail die erforderlichen Unterlagen zur Durchführung.
Darin finden sich ein Elterninformationsschreiben, das Anmeldeformular und ein Vordruck für die Bestätigung des Unternehmens, dass dieses mit der Teilnahme einverstanden ist.
Das Einverständnis des Arbeitgebers/Unternehmens muss gegebenenfalls durch die Eltern selbst eingeholt.

Die Eltern melden sich und ihre Kinder, die sie begleiten, bei der Schule an und legen dort auch die Bestätigung des Unternehmens vor.

Die Bildungsdirektion hat den „Bring dein Kind zur Arbeit mit – TAG“ per Verordnung vom 7. Mai 2022, GZ.: IVVe2/1155-2022, zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt, wodurch die Kinder die gesetzliche Unfallversicherung wie beim Schulbesuch haben.

 

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