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Diagnose durch wen?

Für die "Anerkennung" als Lese-/Rechtschreibstörung ist eine Diagnose erforderlich.

Diese wird von Schulpsychologen erstellt oder bestätigt.

Dh.

Sucht man mit dem Kind die Schulpsychologie auf und ergibt die Untersuchung dort die Diagnose: "Lese-/Rechtschreibstörung", erhält die Schule die entsprechende bindende Mitteilung. Statt eines Gutachtens bietet die Schulpsychologie das Gespräch an der Schule an.

Hat man für das Kind ein Gutachten einer "Fachperson", so kann die Schule vor Anerkennung der Diagnose die Fachmeinung der Schulpsychologie einholen.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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