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Ausbildung bis 18  

Seit Herbst 2017 sind junge Menschen gesetzlich verpflichtet, auch nach Abschluss des neunten Pflichtschuljahres im Bildungs- und Ausbildungssystem zu verbleiben, um einen höherqualifizierten Abschluss zu erlangen. Die Studie "AusBildung bis 18. Wissenschaftliche Begleitung der Implementierung und Umsetzung des Ausbildungspflichtgesetzes" hat die Einführung und Umsetzung der AusBildung bis 18 untersucht:  hier.

siehe auch Archiv 2017  und Elternbrief Juni 2020   und EB September 2023: Formale erfüllung der Schulpflicht reicht nicht

Geltungsbereich der Inhalte

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