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Bei diesen Festlegungen hat die Schulleitung Bedacht zu nehmen auf:

die Erfordernisse der Pädagogik und der Sicherheit,

den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler,

die räumlichen Möglichkeiten,

die mögliche Belastung der Lehrpersonen sowie

die der Schule zugeteilten Lehrpersonalressourcen

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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