Menu
Menu

Schulwechsel innerhalb derselben Schulart (Schulform, Fachrichtung)

In diesem Fall kommt die Zeugnisklausel:

„.... zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt“ zur Anwendung.

Sie dokumentiert ein Recht, welches an jeder gleichartigen Schule in ganz Österreich in Anspruch genommen werden kann.

Die Berechtigung zum Aufsteigen wird durch schulautonome Lehrplanbestimmungen an der bisher besuchten oder an der neuen Schule in keiner Weise beeinträchtigt, weil schulautonome Lehrplanbestimmungen keinen Einfluss auf Schulform bzw. Fachrichtung haben.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Mach, was du kannst!

Mach was du kannst

Sommerakademie 2025

AKJF

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Kinderschutz

Kinderschutz Kija

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Das österreichische Schulsystem

OeAD LogoSolo RGB

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark