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   pdf Klarstellung des BMBWF  betr. Verpflichtung zum Tragen des MNS ab 7.12.2020

"Es wird nochmals betont, dass das durch die C-SchV 2020/21 vorgesehene Tragen eines MNS zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler gehört und eine Verletzung dieser Pflichten entsprechende rechtliche Folgewirkungen auslöst."

Möglichkeiten bieten sich weiters: siehe Klarstellung

8.12.2020:  pdf BM Faßmann zur Maskenpflicht: „Die Schule ist kein Operationssaal“

 

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