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Aufnahme in eine andere Schulart

• Die in der Aufnahmsverfahrensverordnung festgelegten Termine bleiben aufrecht.
• Eignungsprüfungen, die zur Aufnahme in bestimmte Schulen vorgesehen sind (z. B. Schulen mit Sport oder musischem Schwerpunkt, BAfEP/BASOP), finden statt.
• Auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen ist zu achten. Menschenansammlungen sind zu
vermeiden.

siehe aktuellerer Erlass >> hier

siehe auch: Service-Aufnahmeverfahren

*   siehe: BMBWF-sichere Schule

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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