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Klassengemeinschaft soll es weiterhin geben:

„Von zentraler Bedeutung ist, dass Klassen trotz der schulautonomen Flexibilisierung als Verband grundsätzlich erhalten bleiben und dass sie im Rahmen der Autonomie anhand klarer pädagogischer Zielsetzungen und Kriterien gebildet werden. Eine Klassengemeinschaft ist für die Schülerinnen und Schüler stets auch ein wichtiger sozialer Bezugsrahmen, in dem Freundschaften und Lernpartnerschaften gepflegt werden. Dieser soziale Bezugsrahmen ist für die Lernmotivation oft entscheidend, dh. der organisatorische Rahmen einer Klasse muss nicht nur einen guten Unterricht gewährleisten, sondern auch eine für die Schülerinnen und Schüler lernförderliche Struktur bilden.“ (Erläuterungen zum BRG 2017, zu Artikel 9 bis 7)

zu den Erläuterungen: hier

Geltungsbereich der Inhalte

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