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Festsetzung des Beginns der Semesterferien 2021 für einzelne Bundesländer

§ 8. Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b Schulzeitgesetz 1985 beginnen die Semesterferien in den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark am zweiten Montag im Februar und dauern eine Woche.

Für die Pflichtschulen wurde das Schulzeitausführungsgesetz geändert: LGBl. Nr. 8/2021:

in § 2 wurde dazugefügt:

(4a) Aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 beginnen im Schuljahr 2020/21 die Semesterferien abweichend von Abs. 4 und Abs. 6 Z 3 am zweiten Montag im Februar und dauern eine Woche

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